Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

ınderung derartiger Katastrophen sowie die Sanierung 
der entstandenen Schäden bildet nun die Aufgabe der 
Gewässerregulierungen und Wildbachverbauungen. ; 
Da diese umfassenden, zu den schwierigsten Auf- 
gaben der Technik zählenden Maßnahmen große 
inanzielle Mittel erfordern, welche die zumeist in ärm- 
üichen Verhältnissen lebende Gebirgsbevölkerung allein 
ct aufzubringen vermag, so erscheint es unvermeidlich, 
daß der Bund und die Länder mit ausgiebigen Beträgen. 
singreifen. In dieser Erkenntnis hat denn auch die Bun- 
desverwaltung im Laufe der letzten zehn Jahre ganz 
dedeutende Mittel für die Förderung der‘ Gewässer- 
regulierungen sowie für die Instandhaltung der Gewässer 
anschließlich der Donau, zur Verfügung gestellt: Bundes- 
deitrag laut Voranschlag 1910 S 623.815, 1920 S 668.714, 
‚Q21 S 2.172.308, 10922 $S 2,500.536, 1023 S 7,616.010, 
[924 S 8,677.921, 1925 S 13,026.654, 1926 S 14,8190.103, 
1027 S 20,536.114, 1928 S 19,848.300. Insgesamt hat die 
Bundeswasserbauverwaltung mithin für Gewässerregu- 
ierungen (ohne Wildbachverbauungen) in den Jahren 
‘019-1928 eine Summe von S 90,498.565 - aufgewendet. 
Nachdem die Aufwendungen des Bundes für Gewässer- 
vegulierungen im Mittel einer 60% igen Tangente des 
Gesamtaufwandes gleichkommen, so sind die tatsächlichen 
Aufwendungen, welche in Oesterreich für größere Ge- 
wässerregulierungen in den Jahren 1010-1928 gemacht 
worden sind, mit rund $S 151,000.000 zu bewerten. 
Nachstehend geben wir einen Ueberblick über die 
großen, in den Jahren 1919-1028 zur Durchführung 
zebrachten, geschlossenen Gewässerregulierungen und 
lie hiefür aufgewendeten Bundesmittel. Die weitaus 
zrößten Regulierungsarbeiten wurden naturgemäß an der 
Donau durchgeführt, bei der die Instandhaltung der 
Regulierungswerke in Niederösterreich allein (186 km) 
in den Jahren I919 bis Ende 1928 11.65 Millionen Schilling 
betrug. Allerdings ist hierin auch die Beschaffung von 
Baggergroßgeräten. inbegriffen. Nicht viel geringer 
3ind die aufgewendeten Beträge für die oberösterreichi- 
che Strecke der Donau, die 150.2 km lang ist und in 
diesen zehn Jahren Geldmittel in der Höhe von 7.089 Mil- 
jonen Schilling erforderte. Nach der Größe der auf- 
Sewendeten Geldmittel kommen nun die Arbeiten an 
der Saalach und Salzach in Salzburg, die den Schutz 
der Liegenschaften an den Ufern und die Sicherung der 
‚nassen” Staatsgrenze bezwecken. Für diese Arbeiten 
wurden in den zehn Jahren 5.6490 Millionen Schilling 
aufgewendet. Es folgt dann die Regulierung der Traum 
Oberösterreich) mit einem Kostenaufwand von 4.06 Mil- 
lionen Schilling, der Mur (Steiermark) mit 3.837 Millionen 
Schilling, des I1lf1usses (Vorarlberg) mit 3.717 Millionen 
Schilling, sowie des Inns (Tirol) mit 3.38 Millionen Schil- 
ing, der Drau (Kärnten) mit 2.035 Millionen Schilling, 
der March (Niederösterreich) mit 1.607 Millionen Schil- 
ling, der Traisen (Niederösterreich) mit 1.575 Millionen 
Schilling, der Perschling (Niederösterreich) mit 1.84 Mil- 
lionen Schilling, der großen Tulln mit 1.221 Millionen 
Schilling, des Almflusses (Oberösterreich) mit 1.665 
Millionen Schilling, des Inns (Oberösterreich) mit 1.209 
Millionen Schilling, des Lech (Tirol) mit 1.405 Millionen 
Schilling usw. Das Flächenausmaß der durch diese Regu- 
lierungsaktionen vor dem Untergange geretteten Kultur- 
zründe, Siedlungen und Verkehrswege beträgt 18.250 ha. 
Die während des Krieges und in der ersten Nachkriegs- 
'eit aufgezwungene, fast gänzliche Stillegung der Ver- 
yauungstätigkeit in den Wildbächen hat sich hier und 
ıinsichtlich der Rückwirkungen auf die Talläufe ganz 
»esonders ungünstig ausgewirkt. Abgesehen von den 
zahlreichen unvollendet gewesenen Verbauungen, welche 
nitunter schwere Beschädigungen aufwiesen, haben auch 
lie bereits weit fortgeschritten gewesenen Anlagen 
nfolge des Unterbleibens jeglicher Ausgestaltung und 
Irhaltung ihre Wirkung zum Teil eingebüßt gehabt, 
venn auch die schädliche Auswirkung der Bauruhe noch 
ınverhältnismäßig gering war gegenüber der rapid fort- 
ichreitenden Verwilderung in vielen unverbaut gebliebenen 
Wildbächen. Auch der Wildbachverbauungsdienst hatte 
ınter den unvermeidlichen Drosselungen ebenfalls schwer 
u leiden; die dauernde gänzliche Unterbindung des- 
elben hätte jedoch letzten Endes zur Entvölkerung 
sanzer Alpentäler führen müssen. Die Einsicht, daß die 
Nildbachverbauung die Voraussetzung für die Erhaltung 
veiter Gebiete der Republik Oesterreich bildet, hat zu 
»inem Wiederaufbaue dieses Dienstes geführt. 
Nach der erwähnten aufgezwungenen Bauruhe während 
Jes Krieges beschränkte sich die Tätigkeit der Wildbach- 
‚erbauung auf die Behebung der durch die Hochwässer 
vährend des Krieges entstandenen Beschädigungen, ins- 
»esondere in den in Verbauung begriflen gewesenen 
Zachgebieten. Die hiefür zur Verfügung gestandenen 
Aittel waren jedoch sehr gering. Hiezu kamen noch die 
ichwierigkeiten bei der Erlangung geschulter Arbeits- 
:räfte und ein großer Mangel an leitenden Beamten, 
;o daß die Leistungen der Jahre 1919 und erste Hälfte 
920 den dringendsten Notwendigkeiten nicht Rechnung 
ragen konnten. Das katastrophale Hochwasser des 
Jerbstes 1920, welches vor allem die Hochgebirgsgebiete 
‚chwer in Mitleidenschaft gezogen hat, löste endlich eine 
ntensivere Tätigkeit auf dem Gebiete der Wildbachver- 
yauung wieder aus. Die Erkenntnis von der Notwendig- 
zeit einer ausreichenden Verbauung der Wildbäche 
vurde vor allem dadurch angebahnt, als es sich offen- 
ichtlich- gezeigt hat, daß in den verbauten Gebieten die 
;chäden gegenüber den unverbauten, Gebieten ver- 
‚<hwindend waren, so daß die seinerzeit gemachten Auf- 
vendungen für die Verbauung dieser Wildbachgebiete 
eichliche Früchte trugen. Gleichzeitig lebte auch die 
"ätigkeit in den Wildbächen des österreichischen Rhein- 
zebietes wieder auf, da die bisher daselbst hewirkten 
Terstellungen unbeschadet ihrer ausgezeichneten Wirkung 
ıoch ausgestaltungsbedürflig sind. 
Die seit dem Jahre 1883 bestandene Organisation des 
Wildbachverbauungsdienstes konnte, da sich dieselbe 
»estens bewährt hatte, im allgemeinen beibehalten 
verden. Nach derselben obliegt die Durchführung der 
Nildbachverbauung der dem: Bundesministerium für 
„and- und Forstwirtschaft unmittelbar unterstehenden 
'orsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung, welche 
;ich in Sektionen (in jedem Bundeslande, mit Ausnahme 
Wien und Burgenland) gliedert. Der unbedingt gebotene 
Zusammenhang der Wildbachverbauung mit der Regu- 
jerungstätigkeit an den Talläufen ist dadurch gegeben, 
laß beide Agenden. im Bundesministerium für Land- 
ınd Forstwirtschaft eine gemeinsame Leitung haben und 
laß die Zusammenarbeit der Wildbachverbauungs-Sek-
	        
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