ınderung derartiger Katastrophen sowie die Sanierung
der entstandenen Schäden bildet nun die Aufgabe der
Gewässerregulierungen und Wildbachverbauungen. ;
Da diese umfassenden, zu den schwierigsten Auf-
gaben der Technik zählenden Maßnahmen große
inanzielle Mittel erfordern, welche die zumeist in ärm-
üichen Verhältnissen lebende Gebirgsbevölkerung allein
ct aufzubringen vermag, so erscheint es unvermeidlich,
daß der Bund und die Länder mit ausgiebigen Beträgen.
singreifen. In dieser Erkenntnis hat denn auch die Bun-
desverwaltung im Laufe der letzten zehn Jahre ganz
dedeutende Mittel für die Förderung der‘ Gewässer-
regulierungen sowie für die Instandhaltung der Gewässer
anschließlich der Donau, zur Verfügung gestellt: Bundes-
deitrag laut Voranschlag 1910 S 623.815, 1920 S 668.714,
‚Q21 S 2.172.308, 10922 $S 2,500.536, 1023 S 7,616.010,
[924 S 8,677.921, 1925 S 13,026.654, 1926 S 14,8190.103,
1027 S 20,536.114, 1928 S 19,848.300. Insgesamt hat die
Bundeswasserbauverwaltung mithin für Gewässerregu-
ierungen (ohne Wildbachverbauungen) in den Jahren
‘019-1928 eine Summe von S 90,498.565 - aufgewendet.
Nachdem die Aufwendungen des Bundes für Gewässer-
vegulierungen im Mittel einer 60% igen Tangente des
Gesamtaufwandes gleichkommen, so sind die tatsächlichen
Aufwendungen, welche in Oesterreich für größere Ge-
wässerregulierungen in den Jahren 1010-1928 gemacht
worden sind, mit rund $S 151,000.000 zu bewerten.
Nachstehend geben wir einen Ueberblick über die
großen, in den Jahren 1919-1028 zur Durchführung
zebrachten, geschlossenen Gewässerregulierungen und
lie hiefür aufgewendeten Bundesmittel. Die weitaus
zrößten Regulierungsarbeiten wurden naturgemäß an der
Donau durchgeführt, bei der die Instandhaltung der
Regulierungswerke in Niederösterreich allein (186 km)
in den Jahren I919 bis Ende 1928 11.65 Millionen Schilling
betrug. Allerdings ist hierin auch die Beschaffung von
Baggergroßgeräten. inbegriffen. Nicht viel geringer
3ind die aufgewendeten Beträge für die oberösterreichi-
che Strecke der Donau, die 150.2 km lang ist und in
diesen zehn Jahren Geldmittel in der Höhe von 7.089 Mil-
jonen Schilling erforderte. Nach der Größe der auf-
Sewendeten Geldmittel kommen nun die Arbeiten an
der Saalach und Salzach in Salzburg, die den Schutz
der Liegenschaften an den Ufern und die Sicherung der
‚nassen” Staatsgrenze bezwecken. Für diese Arbeiten
wurden in den zehn Jahren 5.6490 Millionen Schilling
aufgewendet. Es folgt dann die Regulierung der Traum
Oberösterreich) mit einem Kostenaufwand von 4.06 Mil-
lionen Schilling, der Mur (Steiermark) mit 3.837 Millionen
Schilling, des I1lf1usses (Vorarlberg) mit 3.717 Millionen
Schilling, sowie des Inns (Tirol) mit 3.38 Millionen Schil-
ing, der Drau (Kärnten) mit 2.035 Millionen Schilling,
der March (Niederösterreich) mit 1.607 Millionen Schil-
ling, der Traisen (Niederösterreich) mit 1.575 Millionen
Schilling, der Perschling (Niederösterreich) mit 1.84 Mil-
lionen Schilling, der großen Tulln mit 1.221 Millionen
Schilling, des Almflusses (Oberösterreich) mit 1.665
Millionen Schilling, des Inns (Oberösterreich) mit 1.209
Millionen Schilling, des Lech (Tirol) mit 1.405 Millionen
Schilling usw. Das Flächenausmaß der durch diese Regu-
lierungsaktionen vor dem Untergange geretteten Kultur-
zründe, Siedlungen und Verkehrswege beträgt 18.250 ha.
Die während des Krieges und in der ersten Nachkriegs-
'eit aufgezwungene, fast gänzliche Stillegung der Ver-
yauungstätigkeit in den Wildbächen hat sich hier und
ıinsichtlich der Rückwirkungen auf die Talläufe ganz
»esonders ungünstig ausgewirkt. Abgesehen von den
zahlreichen unvollendet gewesenen Verbauungen, welche
nitunter schwere Beschädigungen aufwiesen, haben auch
lie bereits weit fortgeschritten gewesenen Anlagen
nfolge des Unterbleibens jeglicher Ausgestaltung und
Irhaltung ihre Wirkung zum Teil eingebüßt gehabt,
venn auch die schädliche Auswirkung der Bauruhe noch
ınverhältnismäßig gering war gegenüber der rapid fort-
ichreitenden Verwilderung in vielen unverbaut gebliebenen
Wildbächen. Auch der Wildbachverbauungsdienst hatte
ınter den unvermeidlichen Drosselungen ebenfalls schwer
u leiden; die dauernde gänzliche Unterbindung des-
elben hätte jedoch letzten Endes zur Entvölkerung
sanzer Alpentäler führen müssen. Die Einsicht, daß die
Nildbachverbauung die Voraussetzung für die Erhaltung
veiter Gebiete der Republik Oesterreich bildet, hat zu
»inem Wiederaufbaue dieses Dienstes geführt.
Nach der erwähnten aufgezwungenen Bauruhe während
Jes Krieges beschränkte sich die Tätigkeit der Wildbach-
‚erbauung auf die Behebung der durch die Hochwässer
vährend des Krieges entstandenen Beschädigungen, ins-
»esondere in den in Verbauung begriflen gewesenen
Zachgebieten. Die hiefür zur Verfügung gestandenen
Aittel waren jedoch sehr gering. Hiezu kamen noch die
ichwierigkeiten bei der Erlangung geschulter Arbeits-
:räfte und ein großer Mangel an leitenden Beamten,
;o daß die Leistungen der Jahre 1919 und erste Hälfte
920 den dringendsten Notwendigkeiten nicht Rechnung
ragen konnten. Das katastrophale Hochwasser des
Jerbstes 1920, welches vor allem die Hochgebirgsgebiete
‚chwer in Mitleidenschaft gezogen hat, löste endlich eine
ntensivere Tätigkeit auf dem Gebiete der Wildbachver-
yauung wieder aus. Die Erkenntnis von der Notwendig-
zeit einer ausreichenden Verbauung der Wildbäche
vurde vor allem dadurch angebahnt, als es sich offen-
ichtlich- gezeigt hat, daß in den verbauten Gebieten die
;chäden gegenüber den unverbauten, Gebieten ver-
‚<hwindend waren, so daß die seinerzeit gemachten Auf-
vendungen für die Verbauung dieser Wildbachgebiete
eichliche Früchte trugen. Gleichzeitig lebte auch die
"ätigkeit in den Wildbächen des österreichischen Rhein-
zebietes wieder auf, da die bisher daselbst hewirkten
Terstellungen unbeschadet ihrer ausgezeichneten Wirkung
ıoch ausgestaltungsbedürflig sind.
Die seit dem Jahre 1883 bestandene Organisation des
Wildbachverbauungsdienstes konnte, da sich dieselbe
»estens bewährt hatte, im allgemeinen beibehalten
verden. Nach derselben obliegt die Durchführung der
Nildbachverbauung der dem: Bundesministerium für
„and- und Forstwirtschaft unmittelbar unterstehenden
'orsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung, welche
;ich in Sektionen (in jedem Bundeslande, mit Ausnahme
Wien und Burgenland) gliedert. Der unbedingt gebotene
Zusammenhang der Wildbachverbauung mit der Regu-
jerungstätigkeit an den Talläufen ist dadurch gegeben,
laß beide Agenden. im Bundesministerium für Land-
ınd Forstwirtschaft eine gemeinsame Leitung haben und
laß die Zusammenarbeit der Wildbachverbauungs-Sek-