reiseerleichterungen zu gewähren und
auch den Angehörigen von Touristenund
Wintersportvereinen sowie den Mitgliedern
der international anerkannten
Automobilklubs durch das System der
Sichtvermerkmarke, deren Ausgabe den
betreffenden Vereinen anvertraut war,
entgegenzukommen, so entschloß sie
sich bald darauf zum ersten Übereinkommen
betreffend die Abschaffung des
Sichtvermerkzwanges auf der Grundlage
der Gegenseitigkeit mit dem Deutschen
Reich, welches Übereinkommen
am I5. Oktober 1925 in Kraft trat, ein
Schritt, der hüben und drüben mit lebhafter
Genugtuung begrüßt wurde und
beispielgebend für eine ganze Reihe
gleichartiger Abkommen wirkte, die im
Laufe der folgenden Jahre mit anderen
Staaten zum Abschluß gelangten. Auf
diese Art steht heute Österreich in der
ersten Reihe jener Staaten Europas, die
auf dem Gebiete der Paß- und Einreisevorschriften
besonders liberal vorgehen. Bis nun
st nämlich ‚der Sichtvermerkzwang im gegenscitigen
teisendenverkehr mit nachstehenden Staaten aufgehoben:
Deutschland, Schweiz, Niederlande, Portugal, Großoritannien
und Nordirland, Lettland, Dänemark, Finnland,
Schweden, Norwegen, Irischer Freistaat, Tschechoilovakei,
Japan, Kanada und einer Reihe von sonstigen
Jberseestaaten. Wenn auch in diesem Verzeichnis noch
mmer für unseren Fremdenverkehr wichtige Staaten
ehlen, so stellt es doch gegenüber dem Jahre 1924 einen
Oortschritt dar, den man damals nicht erhofft hätte.
latte doch noch zu Ostern jenes Jahres der deutsche
teichspräsident eine Verordnung herausgegeben, wonach,
ıllerdings mit einigen Ausnahmen, die jedoch für den
“remdenverkehr nicht sonderlich ins Gewicht fielen,
eder Deutsche, der ins Ausland reiste, eine Ausreise-‚ebühr
von 500 Goldmark zu zahlen hatte. Mit dem
/age aber, als die Grenzen gegenüber dem Deutschen
teiche, das ja hekanntlich den Hauptanteil zu
len Ergebnissen des österreichischen Fremden-‘erkehrs
beiträgt, geöffnet wurden, war auch eine
'‚erläßliche Grundlage für seine gedeihliche Entwicklung
jeschaffen, die erfreulicherweise im heurigen Frühjahr
lurch das gleichartige Abkommen mit der Tschecho-;lovakei
eine weitere Verstärkung erfahren hat. Die
jsterreichische Bundesregierung hat auch anderen
zuropäischen Staaten ihre Bereitwilligkeit zur Ab-;chließung
von Übereinkommen von der Art der bereits
n Kraft stehenden kundgegeben und es steht zu hoffen,
laß diese Schritte von Erfolg begleitet sein und damit
lie Vorkriegsverhältnisse hinsichtlich Freizügigkeit und
reiheit des Verkehres noch vollkommener erreicht
verden.
‚Abgesehen davon, sind die maßgebenden Behörden
1ach wie vor bemüht, den Teilnehmern an den zahl-‚eichen
Veranstaltungen, deren Schauplatz Österreich in
mmer stärkerem Maße wird, die Finreise durch Gevährung
besonderer Begünstigungen zu erleichtern, indem
{er Grenzühertritt jeweils lediglich auf Grund eines
Rathauskeller (Grinzingerkeller), Fassungsraum 400 Personen
stiger Voraussetzungen für diese und überhaupt an der
Hebung der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen
Reiseverkehr. Auf allen diesen Gebieten sind erfreuliche
Fortschritte zu verzeichnen.
„Die Schranken auf!”
So begann das Geleitschreiben, das der unentwegte
Vorkämpfer für die Verkehrsfreiheit, Bundesminister
Dr. Schürff, im September 1924, also zehn Jahre nach
Kriegsbeginn, dem Internationalen Hotelierverein zu
seiner Hauptversammlung in Badgastein sandte. Er sprach
hiemit neuerlich den brennendsten Wunsch aus, den
nicht nur ’alle am Fremdenverkehr interessierten Kreise
immer wieder mit besonderem Nachdruck vertraten,
sondern den auch die ganze Öffentlichkeit zur Behebung
zines auf die Dauer unerträglichen Zustandes geltend
machte. Abbau des Paßvisumzwanges! Mit einer
ernsten Fremdenverkehrspolitik, deren Notwendigkeit
man bereits allgemein erkannt hatte, war das Festhalten
an den verkehrsdrosselnden Kriegsmaßnahmen schlechterdings
unvereinbar. Das geschah aber im großen in allen
Staaten Europas, sogar in der Schweiz, die den Paßvisumzwang
erst nach Kriegsende im Jahre 1919 einführte
und deren Konsulate anfangs den Sichtvermerk an Ausländer
erst nach Rückfrage bei der Fremdenpolizei in
Bern gegen eine entsprechende Gebühr erteilten. Und
gerade diese Gebühr, die allen Staaten eine willkommene
neue Einnahme war, bildete ein Hauptargument in der
Abwehr der immer drängender werdenden Forderung
nach Abbau des Sichtvermerkzwanges; ein zweites war
der. Hinweis auf die im Interesse der Sicherheit des
Staates unerläßliche Notwendigkeit der politischen Kontrolle.
Man muß es der österreichischen Bundesregierung
hoch anrechnen, daß sie trotz des ringsherum
gegebenen Beispiels allgemeiner Abschließung zu
den ersten in Europa gehörte, die einen tatsächlichen
Abbau des so drückend empfundenen Paßvisumzwanges
durchführte. Hatte sie sich schon früher bereit
gefunden, aus Anlaß der Wiener Messe erhebliche Fin-