Object: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

18 
I. HAUPTTEIL. 
dem völligen Übergehen dieser Seite der Zahlungsfrage 
in der genannten Verordnung 1 ). 
Dies nur als Beispiel für das zielbewußte rücksichts 
lose Vorgehen der Franzosen. Meist führten politische Er 
wägungen in engster Verbindung mit wirtschaftlichen die 
Franzosen zur Ausweisung Deutscher aus Elsaß-Lothringen. 
Jedoch traten auch des öfteren politische Gründe in schar 
fen Gegensatz mit wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit. Da 
für ein Beispiel: Die einflußreichsten Kreise, so vor allem 
Lehrer, Rechtsanwälte, Hochschulprofessoren, Pfarrer und 
Beamte hatte man in erster Linie außer Landes gewiesen, 
oder ihrer Stellung enthoben, und auf diese Weise ge 
zwungen, Elsaß-Lothringen „freiwillig“ zu verlassen. Aber 
auch vor den untern Klassen machte man nicht Halt. Von 
selten der Arbeiter fürchteten die Franzosen revolutionäre 
Propaganda, und so erleben wir das geradezu Unglaubliche, 
daß Frankreich auch lothringische Bergarbeiter ausweist, 
trotzdem schon im Frieden im lothringischen Erzbergbau 
großer Mangel an Arbeitern herrschte, und die mit vieler 
Mühe erst kurze Zeit vor dem Kriege angesiedelte deutsche 
Bergarbeiterschaft den besten Teil der dort Beschäftigten 
ausmachte, und den größten Teil der gelernten Kräfte 
stellte 2 ). Frankreich konnte aus politischen Gründen auf 
diese wirtschaftlichen keine Rücksicht nehmen. So war 
1) Der Generalkommissar der Republik erläßt unter Bezugnahme 
auf die Verordnung vom 26. Nov. 1918, betr. Münzregime in Elsaß 
und Lothringen, folgende Verordnung: 
. . . Art. 2. Der Art. 11 der Verordnung vom 26. Nov. 1918 
findet ebenfalls Anwendung auf jede nicht verfallene, in Elsaß oder 
Lothringen entstandene Verpflichtung, deren Ausführung die Zahlung 
einer in Mark festgesetzten Summe in Elsaß oder Lothringen durch 
einen dort wohnhaften Angehörigen eines feindlichen Staates an einen 
Elsässer, einen Lothringer, einen Franzosen oder einen vor dem 
1. Aug. 1914 in Elsaß oder in Lothringen wohnhaften Angehörigen 
in sich begreift. 
Straßburg, den 4. April 1919. gez. A. Millerand. 
(8. Els.-Lothr. Mitt., 1. Jahrg., Nr. 11, 1919.) 
2) 8. Schriften d. Vereins f. Sozialpolitik, Bd. 106: Otto Bossel 
mann, Erzbergbau und Hüttenindustrie in Lothringen-Luxemburg.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.