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I. HAUPTTEIL.
dem völligen Übergehen dieser Seite der Zahlungsfrage
in der genannten Verordnung 1 ).
Dies nur als Beispiel für das zielbewußte rücksichts
lose Vorgehen der Franzosen. Meist führten politische Er
wägungen in engster Verbindung mit wirtschaftlichen die
Franzosen zur Ausweisung Deutscher aus Elsaß-Lothringen.
Jedoch traten auch des öfteren politische Gründe in schar
fen Gegensatz mit wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit. Da
für ein Beispiel: Die einflußreichsten Kreise, so vor allem
Lehrer, Rechtsanwälte, Hochschulprofessoren, Pfarrer und
Beamte hatte man in erster Linie außer Landes gewiesen,
oder ihrer Stellung enthoben, und auf diese Weise ge
zwungen, Elsaß-Lothringen „freiwillig“ zu verlassen. Aber
auch vor den untern Klassen machte man nicht Halt. Von
selten der Arbeiter fürchteten die Franzosen revolutionäre
Propaganda, und so erleben wir das geradezu Unglaubliche,
daß Frankreich auch lothringische Bergarbeiter ausweist,
trotzdem schon im Frieden im lothringischen Erzbergbau
großer Mangel an Arbeitern herrschte, und die mit vieler
Mühe erst kurze Zeit vor dem Kriege angesiedelte deutsche
Bergarbeiterschaft den besten Teil der dort Beschäftigten
ausmachte, und den größten Teil der gelernten Kräfte
stellte 2 ). Frankreich konnte aus politischen Gründen auf
diese wirtschaftlichen keine Rücksicht nehmen. So war
1) Der Generalkommissar der Republik erläßt unter Bezugnahme
auf die Verordnung vom 26. Nov. 1918, betr. Münzregime in Elsaß
und Lothringen, folgende Verordnung:
. . . Art. 2. Der Art. 11 der Verordnung vom 26. Nov. 1918
findet ebenfalls Anwendung auf jede nicht verfallene, in Elsaß oder
Lothringen entstandene Verpflichtung, deren Ausführung die Zahlung
einer in Mark festgesetzten Summe in Elsaß oder Lothringen durch
einen dort wohnhaften Angehörigen eines feindlichen Staates an einen
Elsässer, einen Lothringer, einen Franzosen oder einen vor dem
1. Aug. 1914 in Elsaß oder in Lothringen wohnhaften Angehörigen
in sich begreift.
Straßburg, den 4. April 1919. gez. A. Millerand.
(8. Els.-Lothr. Mitt., 1. Jahrg., Nr. 11, 1919.)
2) 8. Schriften d. Vereins f. Sozialpolitik, Bd. 106: Otto Bossel
mann, Erzbergbau und Hüttenindustrie in Lothringen-Luxemburg.