150 ERSTER TEIL
Ebenso verfuhren die Kantone Schaffhausen und Zürich; sie
haben in den die Übertragung betreffenden Gesetzen vom 10. Mai
und 6. Juni 1926 bindende Richtlinien für die Gemeinden aufgestellt,
welche von der ihnen, erteilten Befugnis zur Einführung
der Pflichtversicherung Gebrauch machen wollen.
3. Endlich besteht eine Krankenpflichtversicherung für Schüler
in den. Kantonen Genf, Freiburg und Waadt auf kantonaler, in
den Kantonen Solothurn und Wallis auf kommunaler Grundlage.
Hier sollen nur die in den 4 Kantonen der ersten Gruppe eingeführten
Systeme betrachtet werden, welche Krankenversicherungspflicht
für Erwachsene vorsehen.
Das WEsEn DER KRANKENPFLICHTVERSICHERUNG
Die Krankenpflichtversicherung der Schweizer Kantone ist
eine Volksversicherung ; sie erstreckt sich auf die wirtschaftlich
schwachen Personen, ohne Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis
und die Art der Berufstätigkeit. Der Kreis der Versicherten wird
grundsätzlich durch den Umfang ihrer Hilfsmittel bestimmt. Dieses
Kennzeichen gilt jedoch nicht für die sogenannten ,, Aufenthalter “‘.
Sie unterliegen dem Versicherungszwang ohne Rücksicht auf die
Höhe ihres Einkommens.
Die Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht der Niedergelassenen
oder Ortsbürger ist in den Kantonen Appenzell (Ausser-Rhoden
und Inner-Rhoden), St. Gallen und Thurgau nach der
Höhe des Vermögens und des jährlichen steuerpflichtigen KEinkommens
und im Kanton Basel-Stadt nach dem jährlichen Einkommen
allein bemessen.
Die Grenzen sind im übrigen in den Kantonen sehr verschieden,
wie die nachstehende Tabelle zeigt :
——
JTahreseinkommensgrenze
Kanton
St. Gallen . . 0.044
Appenzell (Inner-Rhoden), .
» (Ausser-Rhoden)
Pagel-Stadt
Thurgau (wenn das Vermögen
weniger als 5.000 Fr. beträgt)
Für eine Person
allein
na
300
1.200
2.100
4... 500
3 500
Tür eine Familie
RP
300
2.000
2.100
6,000
500 für ein Kind
3 O0