Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 309
Als Mehrleistung kann das Sterbegeld bis zum 40fachen des Grundlohns
erhöht werden (Art. 46, Nr. 3).
Sterbegeld beim Tode von Familienangehörigen
Die Zentral-Arbeiterversicherungsanstalt kann auf Grund eines Be-Schlusses
 der Generalversammlung, soweit ihre Mittel reichen, die Gewäh-Yung
 eines Sterbegeldes beim Tode der Ehefrau oder der Lebensgefährtin,
der ehelichen, unehelichen und an Kindes Statt angenommenen Kinder, der
Eltern, Grosseltern und Geschwister des Versicherten vorsehen. Dieses
Sterbegeld kann bis zur Höhe des tatsächlichen Betrags der Bestattungskosten
 gewährt werden, ohne den für den Versicherten vorgesehenen Sterbegeldbetrag,
 sofern es sich um einen Erwachsenen handelt, den Betrag
von 200 Dinar, sofern es sich um ein Kind von höchstens 14 Jahren handelt,
den Betrag von 100 Dinar, sofern es sich um ein Kind von höchstens 4 Jahren
handelt und den Betrag von 50 Dinar, sofern es sich um einen Neugeborenen
handelt, überschreiten zu können (Art. 45, Nr. 5 und 46, Nr. 5).

Durchführungsergebnisse
Aufwand für Sterbegelder
Die nachstehende Tabelle enthält Angaben über den gesamten und den
auf einen Versicherten entfallenden Aufwand an Sterbegeld.

GESAMTAUFWAND UND AUFWAND FÜR EINEN VERSICHERTEN !

Jahr

Gesamtaufwand ] Aufwand für einen
| in Tausenden von Dinar Versicherten in Dinar

1922 /1923 | 1.645
1924 2.422
1925 9.879

3,87
5,33
5.02

' Radnicka Zastita.

TSCHECHOSLOWAKEI

Gesetzgebung
GESETZ VOM 9, OKTOBER 1924
r Sterbegeld. beim Tode des Versicherten
*ausseizung des Anspruchs
ro? Sterbegeld wird beim Tode des Versicherten gewährt, sofern der
wo A während der Kassenmitgliedschaft, oder während des Zeitraums,
sicher Verstorbene noch Anspruch auf die Leistungen der Krankenverauf
 En hatte, oder im Laufe von 6 Monaten nach Erlöschen des Anspruchs
1688 Leistungen eingetreten ist ($ 95, IIT, Nr. 1 und Art. 97, Abs. 4 u, 5).

Bezugsberechtigte
. Anspruch auf das Sterbegeld haben diejenigen Familienangehörigen,
die das Begräbnis des Versicherten ausgestattet haben. Als Familiengehörige
 gelten Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Ver-Sicherten
 leben, mit ihrem Unterhalt vorwiegend auf seinen Arbeitsverdienst
ausowiesen sind und keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus
dir genen. Versicherung haben, nämlich die Ehegattin oder der Ehemann,
bir Shelichen und unehelichen Kinder, die Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
ee zum vollendeten 17. Lebensjahr, endlich die älteren. Kinder, die Jr
JOschwister, Eltern, Grosseltern, Schwiegereltern, die mit dem Versicherten
GC enigstens 6 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles in häuslicher
SMeinschaft gelebt haben ($ 95, IIT, Nr. 1 und Art. 96, Abs. 1).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.