Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN

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Mehrleistungen

Ww. Durch die Satzung kann auch für die Versicherungspflichtigen eine
a tezeit von höchstens 6 Monaten zur Erlangung des Anspruchs auf
d ehrleistungen eingeführt werden. Eine solche Vorschrift ist aber nicht
A wendbar auf Versicherte, die im Laufe der letzten 12 Monate bereits
Ka Mindestens 6 Monate Anspruch auf die Mehrleistungen einer anderen
Kanne gehabt haben. Diese Wartezeit wird durch ein Ausscheiden aus der
Aässenmitgliedschaft, das 26 Wochen nicht überdauert, nicht unterbrochen
(Art. 16, Abs. 3 u. 4).
Die Satzung kann
die Dauer der Krankenhilfe bis auf 1 Jahr erweitern ;
Fürsorge für Genesende, namentlich durch Unterbringung in einem
Genesungsheime bis zu einem Jahr nach Ablauf der Krankenhilfe
 gewähren;
nach beendigtem Heilverfahren Heilmittel zur Verhütung von
Verunstaltung und Verstümmelung sowie zur Wiederherstellung
und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit zubilligen ;
das für die Familienangehörigen des in Krankenhauspflege befindlichen
 Versicherten zu gewährende Hausgeld bis zum Betrage
des gesetzlichen Krankengeldes erhöhen oder auch Versicherten,
für die kein Hausgeld zu zahlen ist, neben der Krankenhauspflege
 ein Krankengeld bis zur Hälfte des gesetzlichen Mindest-..
 betrags zubilligen ;
"ür kleinere Heilmittel einen Höchstbetrag festsetzen und bestimmen,
dass die Kasse bis zu diesem Höchsbetrag Zuschüsse für grössere
Heilmittel gewähren darf (Art. 10, Nr. 1, 2, 3, 5, 7).

R Bemerkenswert ist, dass die Satzung die Einrichtung eines ärztlichen
Sratungsdienstes für Krankheitsverhütung gestatten kann (Art. 10, Nr. 8).

Durchführungsergebnisse

h Die nachstehende Tabelle verzeichnet den Gesamtaufwand für die dreı
äuptsächlichsten Arten der Sachleistungen.

ANTEIL DER KOSTEN DER KRANKENPFLEGE AN DEN GESAMTKOSTEN }

Jahr

(913
1919
(920
1921
1922
‘93983

Heilkosten in
Tausenden
von Fr.

Arzneikosten
in Tausenden
von Fr

Kosten der
Krankenhaus- | Gesamtkosten
pflege in in Tausenden
Tausenden von Fr.
von Er.

526 428 186 ‚1.140
781 545 194 1.520
1.083 693 | 265 2.041
1.216 1.009 | 409 2.634
1.490 1.150 473 3.113
ı 07 1.2038 572 > 4883

Geschäftsbericht des Ministeriums für Ackerbau und Soziale Fürsorage.

Ani Umstehende Tabelle gibt den auf einen Versicherten entfallenden
and sowie den Anteil der Sachleistungen an.den Gesamtkosten.
            
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