Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

DIE VERSICHERUNGSTRÄGER 719

leistungen. auf Rechnung eines anderen Mitgliedes des Verbandes
zu gewähren hat ($ 93. Abs. 9).

Die freiwilligen Kassenverbände

Die Bildung von Kassenverbänden ist in folgenden Staaten
vorgesehen :
Deutschland, Estland, Frankreich (Elsass-Lothringen), Grossbritannien,
 Irischer Freistaat, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Österreich,
In Deutschland können sich die im Bezirke eines Versicherungsamtes
 errichteten Kassen durch übereinstimmende. Beschlüsse
ihrer Ausschüsse zu einem Kassenverbande vereinigen (8 406,
Abs. 1 der RVO). Mit Genehmigung des Oberversicherungsamtes
ader, wenn sie versagt wird, mit der Genehmigung der obersten
Verwaltungsbehörde, kann sich ein Kassenverband über die
Bezirke oder Bezirksteile mehrerer Versicherungsämter erstrecken
{$ 406, Abs. 2). Für den Verband ist eine Satzung durch übereinstimmenden
 Beschluss der beteiligten Kassenausschüsse zu errichten.
Sie bedarf der Genehmigung durch das Oberversicherungsamt
($ 408). Die Bestimmungen über das Verhältnis der Kassen zu
Ärzten, Dentisten, Heilanstalten und Apothekern sind entsprechend
auf die Kassenverbände anzuwenden ($ 410).
Die zahlenmässige Bedeutung der als Kassenvereinigungen
nach $ 414 RVO bestehenden Spitzenverbände der reichsgesetzlichen
 Krankenkassen in Deutschland geht aus der folgenden
Übersicht hervor :

DIE KASSENVERBÄNDE UND IRHE MITGLIEDERZAHLEN ENDE 1924

Bezeichnung der Verbände

Hauptverband deutscher Krankenkassen.
 ....

Gesamtverband der Krankenkassen
Reichsverband deutscher Landkrankenkassen
 . . . .0. +.
Hauptverband der Innungskranzenkassen
 . -

Verband zur Wahrung der Interessen
 der deutschen Betriebskrankenkassen
 .

Zahl der
angeschlossenen
Kassen

580

800

1592

308

3.800

Zahl
der Mitglieder

10.168.617

2.500.000

2.117.854

266.394

3.100.000
            
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