Full text: Bergwirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft

Strömungen allgemeiner Art — nur fortlaufende Inventuren, 
Bauwürdigkeitsschätzungen und internationale Vergleiche be- 
stimmen. 
Die Frage eines einheitlichen deutschen Berggesetzes 
ist, weil eine Frage der Souveränität der Länder, also eine Frage 
der gerade gegenwärtig in Fluß kommenden staatlichen Einheit 
Deutschlands. 
Reichs- und Länderbehörden sowie privatwirtschaftliche und 
politische Standpunkte, die hieran und an neutraler wissen- 
schaftlicher Bearbeitung dieser Fragen interessiert sind, hätten 
also alle Veranlassung, uns in dieser Richtung Aufgaben zu 
stellen und Mittel zu bewilligen. 
Bei genauerem Hinsehen zerfallen diese Fragen alsbald in 
viele Einzelfragen; denn nur weniges ist hier allgemein berg- 
wirtschaftlich oder allgemein anorganisch, also einschließlich 
der Steinbruchsbetriebe u. dgl., zu regeln. Das meiste ist viel- 
mehr nach Einzelmineralien, nach Kohle, Eisenerze, Salze usw. 
gesondert zu bedenken. Auch damit ist es noch nicht getan: es 
kommt nicht nur auf diese oder jene Stoffverschiedenheiten, 
sondern auch auf Formverschiedenheiten des Vorkommens, auf 
die einzelnen Lagerstättentypen an, die besonders geregelt sein 
wollen, wenn die Regelung unnütze Härten, technische Schwie- 
rigkeiten, soziale Ungerechtigkeiten, kapitalistische Bedenken 
und internationale Nachteile vermeiden soll ?). 
Diese weitgehenden Einzelheiten werden am besten von den 
mineralogisch und regional verschiedenen privatwirtschaftlichen 
Verbänden und Vereinen wahrgenommen, die deshalb ebenfalls 
alle Veranlassung haben, uns in diesen Arbeiten zu unterstützen. 
54
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.