fullscreen: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Liquidationsbilanzen. 
In der Schlußbilanz werden die Gewinn-, die Verlust- und 
die Kapitalanteile sowie der etwaige Passivsaido eines Gesell 
schafters ermittelt. Die Liquidation endigt mit der Verteilung 
des nach Berichtigung der Schulden verbleibenden Vermögens 
nach dem Verhältnis der Kapitalanteile. Während der Liquida 
tion können Abschlagszahlungen auf die zukünftigen Liquida 
tionsanteile gezahlt werden. Ein Recht auf die Entnahme von 
Kapitalzinsen besteht während der Liquidation nicht. Gewinn 
und Verlust werden vertragsmäßig verteilt. Vom Gewinn werden 
zunächst Zinsen auf die Kapitalanteile der letzten Geschäfts 
bilanz berechnet und verteilt, der Rest nach dem Gesellschafts 
vertrag oder nach Köpfen. 
Die Auseinandersetzung *) mit dem ausscheidenden Gesell 
schafter erfolgt auf Grund einer Auseinandersetzungsbilanz 
(§§ 738 bis 740 BGB., vgl. auch §§ 135, 141 HGB.). Für die 
Feststellung der Vermögenslage zur Zeit des Ausscheidens sind 
die Buchwerte maßgebend, wenn die Gesellschafter dies verein 
baren. Auch die übermäßigen Abschreibungen in den Jahres 
bilanzen, die die Verteilung eines zu großen Gewinns verhindern 
sollen, gehen in diesem Falle zuungunsten des ausscheidenden 
Gesellschafters. Dieser aber hat ein Interesse an der Feststellung 
des wahren Wertes der Vermögensteile, der, wenn es erforder 
lich ist, durch sachverständige Schätzung festzustellen ist, und 
daran, daß willkürliche, von der Sachlage abweichende Wert 
ansätze nicht zur Geltung kommen. Es wird sich deshalb emp 
fehlen, im Gesellschaftsvertrag für den Fall der Auseinander 
setzung eine Abrechnung mit Zugrundelegung der Buchwerte 
auszuschließen. In einem solchen Falle würde die weiter be 
stehende Gesellschaft neben der ordentlichen B. für das be 
stehende Geschäft mit den bisher üblichen Wertansätzen eine 
besondere Berechnung der Kapitalanteile aufzustellen haben, bei 
der willkürliche Wertansätze fortbleiben und in der überall die 
wahren, erforderlichenfalls im Wege der Schätzung zu ermitteln 
den Werte anzusetzen wären. Die Jahresbilanz einer offenen 
l ) Vgl. meinen Aufsatz in der Zeitschr. f. Handelswissenschaft und 
Handelspraxis, 1915, S. 173 (Auseinandersetzungsguthaben der Erben; 
Geschäftswert).
	        
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