Object: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

5 
5 
Uebelstände wesens wesentlich gelockert und vielfach ganz verloren gegangen war. 
ler Gewerbe- Der Liehrherr konnte durch einen Privatvertrag mit dem Vertreter des 
freiheit. Tehrlings die Lehrzeit beliebig normieren und wenn auch nicht überall, 
so wurde doch in einzelnen Gewerbszweigen und einzelnen Fällen die 
Durchbrechung des Usus recht häufig. Die Behandlung des Lehr- 
lings, die nicht mehr von einer objektiven Autorität überwacht wurde, 
liess mehr und mehr zu wünschen übrig. Namentlich wurde die Aus- 
bildung eine einseitige, indem bei der zunehmenden Arbeitsteilung dem 
Lehrling bestimmte leichte Arbeiten zugewiesen wurden, durch welche 
er dem Meister entsprechenden Nutzen brachte. In der Schneiderei hatte 
erz. B. das Annähen der Knöpfe, Säumen, in der Schuhmacherei, das Zu- 
sammenschlagen der Absätze etc. zu übernehmen, während ihm die übrigen 
Thätigkeiten mehr oder weniger fremd blieben und ihm damit gerade fehlte, 
was in früheren Zeiten bei dem deutschen Handwerker so sehr ge- 
rühmt wurde, die allseitige Ausbildung und damit die Fähigkeit, sich 
schnell in jede neue Arbeit hinein zu finden. Diese Ausnutzung der 
Lehrlinge nahm besonders zu, als die Zahlung eines Lehrgeldes unter 
der Konkurrenz der Fabriken, welche den jugendlichen Arbeiter von 
dem Momente des Eintritts an bezahlten, in Fortfall kam, wodurch die 
Handwerker geradezu darauf angewiesen wurden, sich durch die Lei- 
stungen des Lehrlings schadlos zu halten. Ein weiterer Uebelstand, 
der sich herausbildete, war dann die Lehrlingszüchtung, indem die 
Handwerker sich billige Hilfskräfte in der Form einer grösseren Zahl 
von Lehrlingen schufen. Dadurch wurde einmal eine angemessene 
Ausbildung des einzelnen unmöglich und ausserdem ein übergrosser 
Nachwuchs herangezogen, der zur Ueberfüllung des Handwerks führte, 
ja es gab grössere Unternehmungen, die nur mit Lehrlingen arbeiteten. 
Im Barbier- und Friseurgewerbe würde der Bevölkerungszunahme und 
dem Absterben der Meister entsprechend die Einstellung von etwa 
3 Lehrlingen auf je 100 Meister und Gehülfen entsprechen, statt dessen 
kamen innerhalb des Innungsverbandes in den neunziger Jahren 14—16 
auf 100, In dem Bäcker- und Conditorgewerbe sind 25%, aller Hilfs- 
personen Lehrlinge und nach einer aufgenommenen Enqueie hielten 
40%, der Geschäfte mehr Lehrlinge als Gesellen. 
Neben diesen durchaus berechtigten Klagen gegenüber den Meistern 
traten dann solche des Handwerkerstandes über die Lehrlinge und 
Gesellen auf. Sie richteten sich vor allem gegen die zunehmende Un- 
zulänglichkeit der Leistungen, gegen Unbotmässigkeit und häufigen 
Kontraktbruch. Der grösste Teil dieser Klagen ist unzweifelhaft auf 
die erwähnten Uebel des unorganisierten Lehrlingswesens und die Ge- 
wissenlosigkeit der Arbeitgeber selbst zurückzuführen, die ihren Pflich- 
ten nicht gerecht wurden. Ein besonderer Anlass zum Kontrakt- 
bruch wurde für viele Zweige durch die Konkurrenz der Fabrikanten 
und sonstigen grösseren Unternehmungen herbeigeführt, die auch halb 
ausgebildete Lehrlinge sehr gut verwerten konnten. Eine Menge 
Lehrlinge liefen ihren Meistern davon, für die sie noch Jahr und Tag 
umsonst zu arbeiten verpflichtet waren, um in einem grösseren Ge- 
schäft sofort bezahlte Anstellung zu erhalten. Auch der Handwerker 
gewöhnte sich daran, garnicht erst nach einem Gesellenzeugnis zu 
fragen, sondern auch ohne ein solches im Bedarfsfalle sich anbietende
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.