Object : Die deutsche Zigarettenindustrie

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Erst  nach  einem  Monat  wurde  die  Arbeit  wieder  aufgenommen,
und  zwar  auf  Grund  eines  Vergleiches,  in  dem  sich  die  Firmen,  die
die  Lohnforderungen  bisher  noch  nicht  bewilligt  hatten,  verpflichteten,
die  Löhne  der  Zigarettenmacherinnen  bis  zu  der  Grenze  zu  erhöhen,
wie  es  seinerzeit  bei  der  Firma  Eckstein  &  Söhne  geschehen  war.
Dieser  sogenannte  Ecksteintarif  ist  auch  heute  noch  in  Dresden
allgemein  in  Geltung.  Er  setzt  die  Höhe  der  Akkordsätze  für  das
Zigarettenmachen  pro  tausend  Stück  in  folgender  Weise  fest:
a.  Position  I:  Zigaretten  von  5—5'/2  mm  Durchmesser  und  bis
85  mm  Länge  mit  oder  ohne  Mundstück  3,—  Mk.
Position  II:  Zigaretten  von  5,6—6  '/ 2  mm  Durchmesser  und  bis
90  mm  Länge  mit  Mundstück  2,60  Mk.,  über  90  mm  Länge  2,75  Mk.
Position  III:  Zigaretten  von  6,6—7^2  mm  Durchmesser  und
bis  95  mm  Länge  2,40  Mk.,  über  95  mm  2,60  Mk.,  und  dieselbe
Stärke  resp.  Durchmesser  bis  nur  75  mm  Länge  ohne  Mundstück
2,40  Mk.
Position  IV:  Zigaretten  von  7,6—8^2  mm  Durchmesser  und  bis
85  mm  Länge  2,30  Mk.,  über  85  mm  Länge  2,40,  und  bei  dieser
Länge  Zigaretten  mit  Durchmesser  von  8,6—10  mm  2,50  Mk.
Position  V:  Zigaretten  von  7,6—10,9  mm  Durchmesser  und
bis  75  mm  Länge  ohne  Mundstück  2,30  Mk.
b.  Für  flachgearbeitete  Zigaretten  beträgt  der  Lohn  pro  Mille
10  Pfg.  mehr  wie  unter  a  festgesetzt.
c.  Für  Zigaretten,  deren  Hülsen  mit  Gold  oder  Kork  versehen
sind,  sind  die  Lohnsätze  pro  Mille  um  10  Pfg.  höher  wie  unter  a
festgesetzt.
d.  Bei  Lieferung  von  Maschinenhülsen  seitens  des  Arbeitgebers
beträgt  der  Lohn  pro  Mille  15  Pfg.  weniger  wie  unter  a  festgesetzt.
e.  Für  gelieferte  Ausschußzigaretten  darf  ein  Lohnabzug  nicht
erfolgen;  jedoch  kann  seitens  der  Firma  verlangt  werden,  daß  an
Stelle  gelieferter  Ausschußzigaretten  brauchbare  Zigaretten  nachgeliefert ­
  werden.
f.  Für  Zigaretten,  die  flach  gearbeitet  werden  müssen,  sowie
für  solche  Zigaretten,  deren  Stärken  und  Längen  außergewöhnlich
sind,  werden  entsprechend  höhere  Lohnsätze  vereinbart.
Wie  sich  aus  der  Aufstellung  ergibt,  wird  das  Anfertigen  dünner
Zigaretten  höher  vergütet  als  das  von  Zigaretten  mittlerer  Stärke,
weil  die  Anfertigung  ersterer  schwieriger  ist  als  dieletzterer.  Ebenso  ist
es  recht  und  billig,  daß  die  Arbeiterin,  die  die  Zigaretten  flach  drücken
muß  und  hierdurch  Zeit  verliert,  eine  besondere  Entschädigung  erhält.
            
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