Gebrauch, -aß die Zremden, welche au einem Grte erstmalig -a-
öuch aufmachen wollten, -ke Süße erlegten, -le für »vogtländifch
Arbeiten" (was soviel bedeutet, wie an unzünftigen Grten kn Arbeit
treten) üblich war; nämlich für -en Mann ein halbes »Stubenrecht"
(einen halben Tagelohn).
Die Gesamtsumme dieser Süße wurde unter die sieben in Setracht
kommenden Gesellenschaften verteilt. Jede Gesellenschast konnte
auf ihren Anteil zu Gunsten der neuen Kaste verzichten, und sie
taten das in der Regel alle. Eie konnten aber auch eine Delegation
zur Gründung senden, dann wurde die Süße gewöhnlich an Grt
und Stelle verzehrt, Außer den angeführten wurden manches Mal
auch noch andere Sedingungen gelten- gemacht, wurde die Zu
stimmung einer Gesellenschaft an zu hart scheinende Zorderungen
geknüpft, dann übernahm eine der zustimmenden Gesellenschaften
die Sefragung aller Gesellenschaften durch einen Laufbrief. Die
Majorität war entscheidend. Die Entscheidung wurde auf dem
selben Wege bekannt gegeben, wenn unterdessen die Eröffnung
eines öuches für den Grt aus anderen Gründen hinfällig geworden,
weil die fremden Aimmergefellen vielleicht wieder abgereist waren,
dann galt die Abstimmung doch für die Zukunft. Hatte die Majo
rität sich für die Eröffnung eines Suches entschieden, dann rechnete
der betreffende Grt zu denen, wo schon einmal -as Such offen war.
Nur in den allergrößten deutschen Städten wir- ununterbrochen
das Such offen gewesen sein. Als die bedeutendsten Grte für unsere
Fremden galten einstmals Hamburg, Stettin, Danzig, Riga, öreslau,
Prag, Gfen-Pest, Wien, Zürich und inmitten Deutschlands Frank
furt a. M., Leipzig und Magdeburg. Indessen ist in allen diesen
Grten im neunzehnten Jahrhundert das Such öfter zugemacht und
in einer Anzahl von ihnen niemals wieder aufgemacht.
Jede Gesellenfchaft wählte aus ihrer Mitte einen Altgesellen,
einen Süchsengesellen (Nechnungsführer) und einen voseugesellen
(dieser trug und präsentierte bei Zusammenkünften eine künstlerisch,
meistens in Form eines Hobels, gearbeitete Schnupftabaksdose).
Dabei war jedoch Gebrauch, daß -er Altgeselle bereits die zum
Einheimischwerden notwendigen Zettel aufweisen konnte. Den Posten
-es Dosengesellen bekleideten die Junggesellen, die ihre drei Frei-
klagen bereits hinter sich hatten. Große Gesellenschaften leisteten sich