72 - Deutschlands Auslandsanleihen.
leaume Carlswerk A.-G. in Köln-Mülheim eine 5% % Anleihe
von 22,5 Mill. sfr auf, die vom 2. bis 7. Mai 1927 zu 97 % zur
Zeichnung aufgelegt worden ist. Sie ist am 1. Mai 1947 fällig,
doch hat die Gesellschaft das Recht, die Anleihe ganz oder teilweise
mit sechsmonatiger Voranzeige zum 1. November 1935 oder
einem späteren Zinstermin vorzeitig zu kündigen. Die Rückzahlung
hat in diesem Fall bei Kündigung bis einschließlich zum
1. November 1939 mit 102 %, bis 1. November 1943 zu 101 %,
dann zu pari zu erfolgen. Bei teilweiser Kündigung findet Auslosung
statt. Die Anleihe ist durch Eintragung einer Sicherungshypothek
von 20 Mill. A auf das Carlswerk gesichert. Gegenstand
des Unternehmens ist in der Hauptsache Errichtung oder
Erwerb und. Betrieb von Fabriken und sonstigen gewerblichen
Anlagen auf dem Gebiet der Drahtindustrie, der Metallurgie und
der angewandten Elektrotechnik, von Erz-, Kohlen- und sonstigen
Bergwerken, Erlangung von Elektrizitätskonzessionen sowie Beteiligung
bei Unternehmungen auf dem Gebiet der Drahtindustrie.
Metallurgie und angewandter Elektrotechnik.
Am 24. Mai 1927 wurde eine 6% % 10-Mill,-hfl-Anleihe der
Gewerkschaft Carl-Alexander, Bäsweiler bei
Aachen, zu 97% % in Holland aufgelegt, von der vorher bereits
3125 000 hfl außerhalb Hollands fest untergebracht worden sind.
Die Gewerkschaft wurde im Jahre 1908 durch die Röchling’schen
Eisen- und Stahlwerke in Völklingen und die Acieries de Longwy
in Mont-Saint-Martin gegründet; jede der beiden Gründergesellschaften
hat die Hälfte der Kuxe. Die Konzession der Gewerkschaft
ist 35 861 126 qm — 16,3 Normalfelder groß, die schätzungsweise
745 Mill. Tonnen Steinkohlen bergen. Die Produktion beirug
1924: 108 589 t, 1925: 231 034 t, 1926: 415341 t. Für 1927
wird mit einer Produktion von 550 000 bis 600 000 t gerechnet; sie
soll auf 1 Mill. Tonnen gesteigert werden. Der Absatz erfolgte im
Jahre 1926 zu 57 % nach Deutschland, zu 20 % nach Belgien, zu
18 % nach Frankreich und zu 5 % nach dem übrigen Ausland.
Die Anleihe ist nicht besonders durch Unterpfänder gesichert,
Joch hat sich die Gewerkschaft verpflichtet, in Zukunft keine Anleihe
mit Sicherungen auszustatten, ohne diese Anleihe in gleicher
Weise daran teilnehmen zu lassen. Außerdem haben die Röchling”-schen
Eisen- und Stahlwerke A.-G. und die Societe des Acieries de
Longwy für die Zahlung von Kapital und Zinsen die solidarische
Bürgschaft übernommen. Kapital und Zinsen sind zahlbar frei
von allen Steuern des Deutschen Reiches, der französischen Repu-5lik
und des Saargebiets. Die Tilgung erfolgt ab 1932 kumulativ
in 25 Jahren, und zwar jährlich einmal zum 15. Mai. Verstärkte
oder vollständige Tilgung kann mit viermonatiger Voranzeige ab
15. Mai 1982 zu jedem Zinstermin erfolgen; außerdem kann beliebig
ein Ankauf auf dem freien Markt erfolgen. Die normale