Das Volksdienstministerium
Das Volksdienstministerium regelt den Einsatz der Volksdienst⸗
pflichtigen. Seine Aufgabe ist es, die Arbeiten zu bestimmen, welche
auszuführen sind. In seinen Händen liegt die Finanzverwaltung, die
Verwaltung und Veräußerung der geschaffenen Werte. Zur Finan⸗
zierung der Volksdienstpflicht zahlt das Reich an dieses Ministerium
einen Vorschuß. Die Finanzverwaltung dieser Volksdienstpflicht ist
bon den übrigen Finanzen des Staates vollkommen getrennt. Über
die Verwendung der Erträgnisse entscheidet die Führung des Reiches.
Die Aufgaben der Volksdienstpflicht
Der Volksdienstpflicht liegt die Schaffung solcher Werke ob, die
durch die freie Wirtschaft nicht geschaffen werden können.
Große Kulturarbeiten sind durch sie zu verrichten.
Die Urbarmachung von Od- und Unländereien wird
eine ihrer wesentlichsten Aufgaben sein. Die Befesti—
gung der Küsten gegen die Gewalt des Meeres, die
Wiedergewinnung der von der See entrissenen Land—
striche, der Watten, nach dem Beispiel der holländischen
Kulturarbeit in der ehemaligen Zuider-See, stellen
ebenfalls eine gewaltige Aufgabe für die Zukunft dar.
Die im Vordergrund stehende Aufgabe ist die einer großzügigen
Kolonisation.
Die Kolonisation
Jedes wachsende Volk braucht wachsenden Raum.
Das deutsche Volk ist durch das Diktat von Versailles auf
engstem Raum eingeengt. Jede Möglichkeit der Ansiedlung des Volks—
überschusses in Kolonien ist dem deutschen Volk genommen. Weite
Gebiete sind übervölkert. Um so mehr ist das deutsche Volk gezwungen,
den heute zur Verfügung stehenden Raum auszunutzen. Die bis—
herigen Versuche der Siedlung haben nicht zu Erfolgen geführt,
weil sie mit unzulänglichen Mitteln unternommen sind. Das deutsche
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