fullscreen: Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

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§. 12. Kommt Etwas an Maschinen oder Geräthen in Unordnung, so muss 
der Arbeiter sogleich seinem Aufseher Anzeige machen, der allein bezüglich der 
Reparaturen das Erforderliche zu veranlassen hat. 
§. 13. Angetrunkene Arbeiter werden in der Fabrik nicht geduldet. Nei 
gung zur Trunksucht hat Entlassung zur Folge. 
§. 14. Es ist untersagt, geistige Getränke in die Arbeitsräume mitzubringen. 
§. 15. Das Tabakrauchen ist innerhalb der Fabrik und deren Höfen, wie 
auch bei dem geschäftlichen Verkehr zwischen den einzelnen Fabriken und der 
Eisenbahn verboten. Tabakspfeifen und Zündhölzer dürfen nicht mit in die Fa 
brikräume gebracht werden. Im Speisesaal ist das Rauchen während der be 
stimmten Ruhezeit erlaubt. 
§. 16. Bei Nichtbeachtung der gegebenen Verordnungen können Strafen bis 
zu drei Mark zuerkannt werden. 
§, 17. Die Arbeiter haben sich aller Miltheilungen, die Fabrikation betreffend, 
an Dritte, wie auch unter sich, zu enthalten. 
§. 18. Das Mitnehmen von Materialien und fertigen Fabrikaten wird streng 
untersagt und jede Entwendung der Art, auch der kleinsten Probe, als Diebstahl 
verfolgt werden. 
§. 19. Die Unterzeichneten werden an bewährte tüchtige Arbeiter jährliche 
Gratificationen austheilen. 
Von den Arbeitern sind die meisten aus Höchst und dessen Umgebung; eine 
nicht geringe Anzahl ist jedoch aus entfernten Orten, hat in Höchst ein Logis ge- 
miethot oder nimmt daselbst nur eine Schlafstelle und geht wöchentlich oder mo 
natlich einmal oder mehrmals nach Hause. Ueber die Vertheilung der Arbeiter 
nach ihrem Wohnorte und dessen Entfernung von Höchst gibt Tabelle D 2 
Aufschluss. 
Wohn-Orte. 
Tab. D 2. 
Entfer 
nung von 
Höchst 
in km. 
Wohnort. 
Maurer. 
Mech. Werk 
stätte. 
Fuhrwesen, 
Hofarbeiter. 
Alizarin. 
Anilin. 
Summa. 
1.5 
4.5 
3,0 
2.25 
3,0 
6,0 
6.75 
8.25 
9.75 
11,25 
7.5 
6,0 
Höchst 
Nied 
Griesheim 
Schwanheira 
Unterliederbach 
Sossenheim 
Sulzbach 
Niederhofheim 
Münster 
Kelkheim 
Hornau 
Neuenhain und 
Altenhain 
Eschborn 
11 
11 
3 
3 
4 
2 
39 
7 
1 
5 
3 
2 
2 
8 
1 
1 
44 
7 
2 
2 
5 
1 
2 
2 
3 
97 
13 
3 
11 
6 
9 
1 
1 
10 
1 
7 
121 
28 
3 
12 
19 
25 
3 
2 
3 
8 
4 
2 
3 
320 
66 
12 
31 
33 
40 
10 
3 
6 
20 
5 
14 
3
	        
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