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§. 12. Kommt Etwas an Maschinen oder Geräthen in Unordnung, so muss
der Arbeiter sogleich seinem Aufseher Anzeige machen, der allein bezüglich der
Reparaturen das Erforderliche zu veranlassen hat.
§. 13. Angetrunkene Arbeiter werden in der Fabrik nicht geduldet. Nei
gung zur Trunksucht hat Entlassung zur Folge.
§. 14. Es ist untersagt, geistige Getränke in die Arbeitsräume mitzubringen.
§. 15. Das Tabakrauchen ist innerhalb der Fabrik und deren Höfen, wie
auch bei dem geschäftlichen Verkehr zwischen den einzelnen Fabriken und der
Eisenbahn verboten. Tabakspfeifen und Zündhölzer dürfen nicht mit in die Fa
brikräume gebracht werden. Im Speisesaal ist das Rauchen während der be
stimmten Ruhezeit erlaubt.
§. 16. Bei Nichtbeachtung der gegebenen Verordnungen können Strafen bis
zu drei Mark zuerkannt werden.
§, 17. Die Arbeiter haben sich aller Miltheilungen, die Fabrikation betreffend,
an Dritte, wie auch unter sich, zu enthalten.
§. 18. Das Mitnehmen von Materialien und fertigen Fabrikaten wird streng
untersagt und jede Entwendung der Art, auch der kleinsten Probe, als Diebstahl
verfolgt werden.
§. 19. Die Unterzeichneten werden an bewährte tüchtige Arbeiter jährliche
Gratificationen austheilen.
Von den Arbeitern sind die meisten aus Höchst und dessen Umgebung; eine
nicht geringe Anzahl ist jedoch aus entfernten Orten, hat in Höchst ein Logis ge-
miethot oder nimmt daselbst nur eine Schlafstelle und geht wöchentlich oder mo
natlich einmal oder mehrmals nach Hause. Ueber die Vertheilung der Arbeiter
nach ihrem Wohnorte und dessen Entfernung von Höchst gibt Tabelle D 2
Aufschluss.
Wohn-Orte.
Tab. D 2.
Entfer
nung von
Höchst
in km.
Wohnort.
Maurer.
Mech. Werk
stätte.
Fuhrwesen,
Hofarbeiter.
Alizarin.
Anilin.
Summa.
1.5
4.5
3,0
2.25
3,0
6,0
6.75
8.25
9.75
11,25
7.5
6,0
Höchst
Nied
Griesheim
Schwanheira
Unterliederbach
Sossenheim
Sulzbach
Niederhofheim
Münster
Kelkheim
Hornau
Neuenhain und
Altenhain
Eschborn
11
11
3
3
4
2
39
7
1
5
3
2
2
8
1
1
44
7
2
2
5
1
2
2
3
97
13
3
11
6
9
1
1
10
1
7
121
28
3
12
19
25
3
2
3
8
4
2
3
320
66
12
31
33
40
10
3
6
20
5
14
3