Full text : Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

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Vierundzwanzigstes Kapitel.

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Im 19. Jahrhundert verlor sich natürlich selbst die Erinnerung
des Zusammenhanges zwischen Ackerbauer und Gemeindeeigentum.
Von späterer Zeit gar nicht zu reden, welchen Pfennig Ersatz erhielt
das Landvolk jemals für die 3511 770 Acres Gemeindeland, die ihm
zwischen 1801 und 1831 geraubt und parlamentarisch den Landlords
von den Landlords geschenkt wurden?
Der letzte große Expropriationsprozeß der Ackerbauer von
Grund und Boden endlich ist das sogenannte Clearing of Estates
(Lichten der Güter, in der Tat Wegfegung der Menschen von denselben).
 Alle bisher betrachteten englischen Methoden fanden ihren
Höhepunkt im „Lichten“. Wie man bei der Schilderung des
modernen Zustandes im vorigen Abschnitt sah, geht es jetzt, wo
keine unabhängigen Bauern mehr wegzufegen sind, bis zum „Lichten“
der Cottages fort, so daß die Ackerbauarbeiter auf dem Boden, den
sie bestellen, selbst nicht mehr den nötigen Raum zur eigenen Behausung
 finden. Was aber „Clearing of Estates“, im eigentlichen
Sinne bedeutet, das lernen wir nur kennen im gelobten Lande der
modernen Romanliteratur, in Hochschottland. Dort zeichnet sich der
Vorgang aus durch seinen systematischen Charakter, durch die Größe
der Stufenleiter, worauf er mit einem Schlage vollzogen wird (in
Irland haben Grundherren es dahin gebracht, mehrere Dörfer gleichzeitig.
 wegzufegen; in Hochschotiland handelt es sich um Bodenfächen
 von der Größe deutscher Herzogtümer) — und endlich durch
die besondere Form des unterschlagenen Grundeigentums,
Die Kelten Hochschottlands bestanden aus Clans, deren jeder
Eigentümer des von ihm besiedelten Bodens war. Der Repräsentant
des Clans, sein Häuptling oder „großer Mann“, war nur Titulareigentümer
 dieses Bodens, ganz wie die Königin von England Titulareigentümerin
 des nationalen Gesamtbodens ist. Als der englischen
Regierung gelungen war, die inneren Kriege dieser „großen Männer“
und ihre fortwährenden Einfälle in die niederschottischen Ebenen
zu unterdrücken, gaben die Clanhäuptlinge ihr altes Räuberhandwerk
keineswegs auf; sie änderten nur die Form. Aus eigener Autorität
verwandelten sie ihr Titulareigentumsrecht in Privateigentumsrecht,
und da sie fanden, daß die Clanleute, deren Blut sie nicht mehr zu
vergießen brauchten, ihnen bei ihrem Bereicherungsstreben Widerstand
 entgegensetzten, beschlossen sie, diese Clanleute mit offener
Gewalt zu vertreiben. „Ein König von England könnte mit demselben
 Recht sich anmaßen, seine Untertanen in die See zu jagen“,
Sagt Professor Newman.??* Diese Revolution, welche in Schottland
nach der letzten Schilderhebung des Prätendenten begann, kann man
in ihren ersten Phasen verfolgen bei Sir James Steuart?!* und James
218 FF, W. Newman: „Lectures on Political Economy. London 1851“, p. 132.
214 Steuart sagt: „Die Rente dieser Länder (er überträgt irrtümlich die
ökonomische Kategorie der Grundrente auf den Tribut der Fronarbeiter
[taskmen] an den Clanhäuptling) ist durchaus unbedeutend im Vergleich zu ihrem
Umfang, aber, was die Personenzahl betrifft, welche eine Pacht erhält, wird
            
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