Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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bedang, stets einen genügenden Barvorrat zn halten; solche Maß 
regeln können ferner seitens der Reichsbank gegenüber der einen oder 
anderen Privatnotenbank als Zwangsmittel znr Unterweisung unter 
ihren Willen gebraucht werden. 
Am deutlichsten tritt die Centralisation des deutschen Noten 
wesens darin %n Tage, daß die Privatnotenbanken samt und sonders 
durch die Art ihrer Geschäftsführung stillschweigend darauf verzichtet 
haben, die wesentlichsten Funktionen der Zettelbanken zu erfüllen, daß 
sie, anstatt dem Geldverkehr einen ans unabhängiger Grundlage be 
ruhenden Rückhalt zu bieten, sich ihrerseits, wie die Banken ohne 
Notenausgabe, an die Reichsbank anlehnen. 
Die Regelung der internationalen Beziehungen des deutschen 
Wbmefenß liegt ^^#1# in ben #nben ber Ber 
Reichsbank fließt das ans dem Ausland kommende Gold zu, und 
ails dem Goldbestaild der Reichsbank schöpft der Goldbedarf für das 
Ausland. Die Neichsbank allein bemüht sich, durch ihre Diskont 
politik die internationale Goldbewegnng in einer den Interessen des 
dentschell Geldverkehrs entsprechenden Weise zu beeinflussen. 
Ähnlich steht es hinsichtlich des inneren deutschen Geldmarktes. 
Die Reichsbank ist die einzige Bank im Deutschen Reich, welche unter 
keinen Umständen die voll ihr diskontierten Wechsel weiter begiebt, 
während alle übrigen Bailkinstitllte im Bedarfsfall ihre Wechsel re- 
diskontieren, nnb zwar in letzter Linie bei der Reichsbank. Die 
^el^^ßbmU iß ntfo bie íe^e Snßnng beß beatmen ®eíbDerfe^rß. 
3. Die Uotendecknng bei der Reichsbank und den Privatnoten- 
banken. 
Die geschilderten Verhältnisse kommen deutlich zum Ausdruck, 
wenn inan die Notendecknng nnb die Veränderungen des nngebedten 
Notenumlaufs bei den Privatilotenbanken nnb bei der Reichsbank 
vergleicht. 
Über das Verhältnis der Notendecknng giebt folgende Tabelle 
eine Übersicht 1 : 
1 Siehe meine Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform, 
S. 471.
	        
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