2*
19
bedang, stets einen genügenden Barvorrat zn halten; solche Maß
regeln können ferner seitens der Reichsbank gegenüber der einen oder
anderen Privatnotenbank als Zwangsmittel znr Unterweisung unter
ihren Willen gebraucht werden.
Am deutlichsten tritt die Centralisation des deutschen Noten
wesens darin %n Tage, daß die Privatnotenbanken samt und sonders
durch die Art ihrer Geschäftsführung stillschweigend darauf verzichtet
haben, die wesentlichsten Funktionen der Zettelbanken zu erfüllen, daß
sie, anstatt dem Geldverkehr einen ans unabhängiger Grundlage be
ruhenden Rückhalt zu bieten, sich ihrerseits, wie die Banken ohne
Notenausgabe, an die Reichsbank anlehnen.
Die Regelung der internationalen Beziehungen des deutschen
Wbmefenß liegt ^^#1# in ben #nben ber Ber
Reichsbank fließt das ans dem Ausland kommende Gold zu, und
ails dem Goldbestaild der Reichsbank schöpft der Goldbedarf für das
Ausland. Die Neichsbank allein bemüht sich, durch ihre Diskont
politik die internationale Goldbewegnng in einer den Interessen des
dentschell Geldverkehrs entsprechenden Weise zu beeinflussen.
Ähnlich steht es hinsichtlich des inneren deutschen Geldmarktes.
Die Reichsbank ist die einzige Bank im Deutschen Reich, welche unter
keinen Umständen die voll ihr diskontierten Wechsel weiter begiebt,
während alle übrigen Bailkinstitllte im Bedarfsfall ihre Wechsel re-
diskontieren, nnb zwar in letzter Linie bei der Reichsbank. Die
^el^^ßbmU iß ntfo bie íe^e Snßnng beß beatmen ®eíbDerfe^rß.
3. Die Uotendecknng bei der Reichsbank und den Privatnoten-
banken.
Die geschilderten Verhältnisse kommen deutlich zum Ausdruck,
wenn inan die Notendecknng nnb die Veränderungen des nngebedten
Notenumlaufs bei den Privatilotenbanken nnb bei der Reichsbank
vergleicht.
Über das Verhältnis der Notendecknng giebt folgende Tabelle
eine Übersicht 1 :
1 Siehe meine Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform,
S. 471.