Inhaltsübersicht.
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Grundbegriffe und abgeleiteten Grundeinsichten auf die wichtigsten
historischen Formen der Gruppe wie Familie, Nation, Staat usw.
Im ersten Kapitel sind außer der eben angegebenen Frage noch
zwei weitere Reihen von Fragen behandelt. Erstens behandelt es die
wichtigsten angeborenen Triebe (z. B. Hilfstrieb und Gehorsamstrieb)
und die wichtigsten sozialen Anlagen überhaupt (z. B. verbale
Beeinflußbarkeit und Gefühlsübertragung). Die Erkenntnis solcher angeborenen
Eigenschaften ist wichtig für jede zergliedernde Betrachtung
der Gesellschaft; denn sie bedeuten Endpunkte der Zergliederung. Angeborene
Eigenschaften und Verhaltungsweisen sind legte Tatsachen, bei
denen die Betrachtung Halt machen muß. Von gleicher Wichtigkeit ist
es, das logische Gegenstück zu den legten Tatsachen als solches zu erkennen
und zu würdigen. Dieses Gegenstück sind die legten Begriffe, d.
h. Begriffe, die einer weiteren begrifflichen Auflösung nicht zugängig
sind (z. B. der Begriff der Gruppe, des Genossen, des Schamgefühls usw.).
Sie bedeuten somit Kategorien, und zwar soziale Kategorien.
Wir überzeugen uns bekanntlich heute immer mehr, daß die Anzahl und
Mannigfaltigkeit der Kategorien viel größer ist, als frühere Zeiten angenommen
haben. Insbesondere gilt dieser Sag auch für die Sozialwelt.
Auch hier fangen wir erst an, die Fülle der einschlägigen legten Begriffe
(und ihnen entsprechenden Tatsachen) zu überschauen. N
Es sei hier im Vorbeigehen ein Wort eingeschaltet über die Methode,
die bei der Untersuchung der legten sozialen Phänomene und
der ihnen entsprechenden Begriffe zur Anwendung kommt. Es ist dies
die phänomenologische. Leider ist dieses Wort mehrdeutig. Hier ist
darunter verstanden ein Verfahren mit den folgenden drei Eigentümlichkeiten.
Erstens handelt es sich wie gesagt um legte Begriffe, d. h.
um Begriffe, die sich nicht weiter auf andere Begriffe zurückführen
lassen. Daraus ergibt sich die zweite Eigentümlichkeit: eine Erkenntnis
und Erörterung dieser Begriffe ist nur auf dem Wege der Anschauung
möglich, d. h. indem man sich das jeweilige spezifische Wesen eines solchen
Begriffes (z. B. Mitleid oder Strafe) an einem einzelnen (realen oder
imaginierten) Beispiel durch innere Anschauung klar macht. Insbesondere
leistet auch die Vergleichung mit benachbarten Begriffen (und den
ihnen entsprechenden Tatbeständen) gute Dienste. (Als Beispiel vergleiche
man im Text die Charakterisierung der Unterordnungshaltung
durch Vergleiche mit der Beeinflussung durch äußere Macht, $ 5). In
klassischer Weise hat z. B. Rudolf Otto in seinem Buch über das Heilige
von diesem vergleichenden Verfahren zur Wesenserfassung des Heiligen
Gebrauch gemacht. Drittens vollzieht sich die Einsicht in das Wesen
solcher Begriffe, wie eben schon gesagt, durch Betrachtung eines einzelnen
Falles (der nicht einmal ein realer Fall zu sein hraucht). Die