26 II. Die Organisation des deutschen Buchhandels,
des Börsenvereins in allen Fragen der Werbung im Auslande zur
Seite. Deutsche Buchausstellungen und das Besprechungswesen im
Ausland sind seine besonderen Arbeitsgebiete.
Berlin
und seine buchhändlerischen Verkehrseinrichtungen.
Der Verkehr des gesamten Berliner Buchhandels ist in der Be-
stellanstalt der Korporation der Berliner Buchhändler, die der
Paket- und Zettelverteilung dient, vereinigt. Er wird durch die
„Verkehrsordnung für den Berliner Platzverkehr‘“ geregelt, die in
der Hauptversammlung der Korporation vom Jahre 1900 aufgestellt
und 1902 und 1922 revidiert worden ist; im übrigen gilt die Ver-
kehrsordnung des Börsenvereins auch für den Berliner Platzverkehr.
Nach 8 4 der Berliner Verkehrsordnung sind die Mitglieder der
Korporation und der Bestellanstalt verpflichtet, einander alle Liefe-
rungen frei Bestellanstalt zu machen. Nach $ 4 der Bestimmungen
über die Benutzung der Bestellanstalt für den Berliner Buchhandel
kann jede buchhändlerische Firma in Berlin oder auswärts Mitglied
der Bestellanstalt werden, doch steht der Korporation das Recht
zu, Gesuche um Mitgliedschaft bei der Bestellanstalt abzulehnen.
Die Bestellanstalt übernimmt nicht nur den Bestellzettel-, Skrip-
suren- und Drucksachenverkehr der Mitglieder und deren Kommitten-
ten unter sich, sondern auch den Zettel- und Skripturenverkehr
mit dem Leipziger Kommissionär bis zur Gewichtsgrenze von
200 Gramm täglich, Drucksachenversendung von und nach Leipzig
in täglichen Sendungen bis zur Gewichtsgrenze von je 500 Gramm,
Beförderung von Beischlüssen von und nach Leipzig bis zur Ge-
wichtsgrenze von je 25 Kilogramm im Monat, Ausfuhr der von
auswärtigen Mitgliedern frei Haus eingehenden Beischlüsse und
Übermittlung der zur Auszahlung an Berliner Firmen oder deren
Kommittenten eingehenden Geldbeträge.
Im ersten Teil des 1927 im 53. Jahrgang vorliegenden Adreß-
buchs für den Berliner Buchhandel sind die Berliner
Firmen aufgeführt, die durch Aufnahme in das „Adreßbuch des
Deutschen Buchhandels“ als Vollbuchhändler anerkannt sind, im
zweiten Teil die nicht im „Adreßbuch des Deutschen Buchhandels“
stehenden Firmen. Als Kommissionsplatz ist Berlin nur noch von
geringer Bedeutung: drei Firmen vertreten 35 Sortimenterkommit-
tenten; zahlreicher sind die von auswärtigen Verlegern im Interesse
des Berliner Sortiments unterhaltenen Auslieferungslager.
Nach der statistischen Übersicht des Adreßbuchs für den Deutschen
Buchhandel 1928 sind in Berlin ansässig: