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bewußtseins darstellt, nach Vortragung ihrer Verhältnisse Recht zu
nehmen. So hatten sich z. B. zwei Meister zu Rothenburg beleidigt,
es war ihnen das Handwerk gelegt worden, man hatte sie mit Gefängnis
bestraft und der Bürgerschaft entsetzt; da erschienen die beiden Meister
1571 in Frankfurt, trugen ihre Angelegenheit vor, und nun künden
die „Meister und Gesellen des großen handtwercks der Weißgerber
allhie zu Frankfurt am Main . . . allermenniglich mit diesem Brief",
daß sich die beiden Meister vertragen haben und daß sie restituiert und
in den vorigen Staudt gesetzt seien *). 1613 hatte sich „irrung oder
zwifals" zwischen den Säcklern und Weißgerbern zu Rothenburg o. d.
Tauber ergeben, und nun ergeht abermals von Frankfurt aus ein
Bescheid, welcher den Streit schlichtet, und welcher mit folgenden Worten
beginnt: „Wier zunnfft sämbtliche meister vnndt gesellenn des großen
weißgerberhanntwergs zu Frankfurt am Mahn, in die Siebenntzig Personen,
ann inheimischenn und außlandischenn meistern vnndt gesellenn
vorsamlet"^); man sieht, es ist der Ton der Obrigkeit, welcher hier
spricht, und welcher sich keiner höheren Macht ohne weiteres zu fügen
gewillt ist; 1614 beschweren sich auch die Rothenburger Weißgerber
über die Nestler und Säckler, daß, als sie einem Ratsbescheid nicht
nachgeben wollten, die Säckler au das große Handwerk gelaufen seien,
dort den Bescheid reformiert und ihnen große Unkosten verursacht
hätten^). 1648 erschien in Frankfurt ein Meister aus Lohr vor der
großen Handwerksversammlung 4 ), und noch 1774 schicken die Arauer
Weißgerber ein Zirkular nach Augsburg „mit dem beständigen Ansuchen,
daß solches von einer Laad zur andern über Schaffhausen ganz Schwäbischen
Creyß bis Nürnberg circuliere" und möglichst bald zurück erwartet
werde, damit an der Zurzacher oder Frankfurter Messe über
den Inhalt des Schreibens ein Beschluß gefaßt werden könne °). In
einem Würzburger Schreiben aus der Mitte des 17. Jahrhunderts
wird Miltenberg als Ort für die alljährliche Zusammenkunft der
Meister vorgeschlagen, da es in der Mitte des Obererzstiftes Mainz
gelegen sei H, kurz, man sieht aus diesen Beispielen, es waren interurbane
Schiedshöfe entstanden, welche immer noch das letzte Wort
hatten, wenn zwei Meister in Rothenburg bereits vor der ordentlichen
weltlichen Gerichtsbarkeit abgeurteilt waren, welche Meinungsverschiedenheiten
zwischen den Zünften oder Handwerken verschiedener Städte zum
Austrage brachten, welche nicht nur gegen den Willen eines Reichstags-J
) Rothenburg 1571—1695; 1571.
a ) Rothenburg 1571—1695; 1613.
s ) Rothenburg 1571—1695; 1614, 32.
4 ) Würzburg, V, S. 2028, anno 1848.
°) Augsburg 1722—1728; 1774. °) Würzburg 1660—1683.
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