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schließen wollten, es in Zukunft mit der Rheinischen Handwerksgewohn
heit zu halten, so müßten sie sich entweder zu Frankfurt am Main
oder zu Frankfurt an der Oder oder zu Leipzig oder Straßburg, „allwo
die gewöhnliche Handwercksbrief zu finden weren", einkauffen, aber
„ehe und bevor solches geschehe, selbige neben den Ihrigen nicht passiert
werden könnten". Man sieht aus dem Allen, zu welch eigenartigen
Verhältnissen dieser feste interurbane Zusammenschluß Anlaß gegeben
hat. Magdeburg gehörte zum Rheinischen Kreis') und hatte 1686
4 Jahre Lehrzeit"); in den Nürnberger Ordnungen weder von 1535
noch von 1629 ist etwas über die Zugehörigkeit des Handwerks zu
einem der erwähnten 4 Kreise ausgesprochen, aber bei Gelegenheit der
Handwerkstrennung von Memmingen erfahren wir, daß sie zum Rheini
schen Handwerksgebrauch halten. Noch nach der Nürnberger Ordnung
von 1629 sind drei Lehrjahre vorgeschrieben^), und als 1634 die
Lehrzeitfrage in Nürnberg geregelt wurde, wurde unter anderem auch
die Lehrzeit der Weißgerber auf 4 Jahre erhöht'); Mummenhoff bringt
diese Erhöhung in Zusammenhang lediglich mit einer inneren gewerbe
politischen Maßnahme, es fragt sich aber, ob dabei nicht auch die inter
urbane Einfügung in die größere Einheit des Rheinischen Handwerks-
gebrauches vielleicht eine maßgebende Rolle gespielt hat. Ähnlich wie
oben die Memminger Weißgerber Anschluß an einen der vorhandenen
Bezirke suchen mußten, war es auch bei den Bremern; als hier auf
Wunsch einer Anzahl von Weißgerbern 1746 eine Trennung von den
Riemenschneidern und Senklern, mit welchen sie bis dahin in einem
Amte verbunden gewesen waren, erfolgte, erhielten sie eine Rolle mit
dem Titel „Weißgerber-See-Stetter-Amts-Rolle" ^); damit ist die gleich-
zeitige Zugehörigkeit zu den See-Städtern ausgedrückt.
Die Herkunft der Namen „Rheinische", „Schwaben", „See-Städter",
„Landstädter", welch letztere eben wahrscheinlich den Gegensatz zu den
See-Städtern bildeten, ist ohne weiteres klar. Anders liegen die Ver
hältnisse bei dem Worte „Rößler", welches auch in der Form „Rö-ler" °),
„Nyßler"') vorkommt. Für dieses Wort eine Erklärung zu finden,
gelang mir nicht. 1414 erfolgte in Leipzig eine Handwerkstrennung:
„Wir Wilhelm . . . thun kund mit diesem brieve, daß wir den be
scheidenen alten schoworchen, genannt die reseler, in unserer statt
^ipczk die gunst und gnade getan haben, und haben sie genommen von
der innunge der schoworchen daselbens und ihnen sunderlichen eine
') Magdeburg 1886, IZt-ns, Uten?. -) Magdeburg 1686, S. 1.
s ) Nürnberg 1629; so auch von Frankfurt aus noch für 1602; vgl. Würz
burg 1602, 88 a. *) Mummenhoff 1901, S. 66.
5 ) Privatmitteilung beS Archivs der freien 'Hansestadt Bremen.
") Weigel 1698, S. 628 ff. ’) Beck 1807, S. 64 f.
Entwicklung der Weißgerberei.
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