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schwerlich mehr angeben, da der Schleichhandel, der hier in
vollster Blüte stand, jede Statistik hinfällig machte (Isert, S. 286).
Eigentlich war die Wiederausfuhr eingeführter Neger überhaupt
verboten (Southey III, S. 50 ff.) ; doch kümmerten sich
während der Kriegswirren die Händler wenig um die bestehenden
Vorschriften. Brougham schätzt die Zahl der Importe
auf 6—8000 Stück (S. 532 ff.). Dais sie nicht gering
gewesen sein kann, geht aus dem hartnäckigen Widerstande
hervor, den bis 1803 das britische Parlament dem Verbot der
Lieferungen an das Ausland entgegensetzte. —
Dadurch, dais es vom 1. Januar 1803 ab verboten war,
auf den dänischen Inseln Sklaven zu landen, wurde dem ausländischen
britischen Sklavenhandel ein vernichtender Schlag
versetzt. Die beste, fast einzige Absatzmöglichkeit an das
Ausland wurde dadurch zerstört. Vielleicht hätte England
diesen Schlag nicht so ruhig hingenommen, wenn es sich nicht
selbst kurz vorher, 1802, durch die mehrere Monate dauernde
Besitzergreifung Dänisch-Westindiens diese Absatzgelegenheit
beeinträchtigt hätte. —
Vierter Teil.
Gesetzgeberische Mafsregeln in England.
Die geschilderten Verhältnisse werden es begreiflich gemacht
kaben, dafs in England der Glaube an den Nutzen des
ausländischen Sklavenhandels erschüttert und die Abolitionsbewegung,
unterstützt durch die Stimmen der 1801 ins Unterhaus
eingezogenen Iren, endlich Früchte tragen konnte. Seit
1802 trat der Erfolg in einer Reihe gesetzgeberischer Mafsnahmen
zum Ausdruck. Schon aus früherer Zeit, aus dem
Jahre 1798, liegt eine Malsregel der englischen Regierung vor,
welche zeigt, wie ungern sie die Sklavenlieferungen an Fremde
duldete (erwähnt von Wilberforce, 2. Mai 1806 im H. o. C.):
Die spanische Regierung litt damals den Import britischer
Manufakturwaren in ihre amerikanischen Kolonien nur in dem
Fall, dafs gleichzeitig eine entsprechende Anzahl Neger mit
eingeführt wurde. Um letzteres zu verhüten, wies die Regierung
in London im März 1798 ihre in Westindien kreuzenden
Kriegsschiffe ausdrücklich an, keine Sklavenimporte nach
Spanisch Amerika zu dulden! — Im Jahre 1802, noch vor
dem Frieden von Amiens, versprach Pitt, nachdem er von
Mr. Canning interpelliert worden war, den Negerimport in das
eroberte, im Friedensschlufs vielleicht wieder abzutretende
Trinidad zu beschränken. Am 15. August 1804 erging dann
die Königliche Kabinettsordre, welche schlechthin den Negerhandel
in die während des Krieges eroberten Gebiete untersagte.
Diese Mafsregel hatte natürlich ebenso wie die des
Jahres 1802 ihren Ursprung wesentlich in dem Konkurrenzneid
der älteren britischen Sklaveninseln. Man fürchtete, dafs