Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV  1.

schwerlich  mehr  angeben,  da  der  Schleichhandel,  der  hier  in
vollster  Blüte  stand,  jede  Statistik  hinfällig  machte  (Isert,  S.  286).
Eigentlich  war  die  Wiederausfuhr  eingeführter  Neger  überhaupt ­
  verboten  (Southey  III,  S.  50  ff.)  ;  doch  kümmerten  sich
während  der  Kriegswirren  die  Händler  wenig  um  die  bestehenden ­
  Vorschriften.  Brougham  schätzt  die  Zahl  der  Importe ­
  auf  6—8000  Stück  (S.  532  ff.).  Dais  sie  nicht  gering
gewesen  sein  kann,  geht  aus  dem  hartnäckigen  Widerstande
hervor,  den  bis  1803  das  britische  Parlament  dem  Verbot  der
Lieferungen  an  das  Ausland  entgegensetzte.  —
Dadurch,  dais  es  vom  1.  Januar  1803  ab  verboten  war,
auf  den  dänischen  Inseln  Sklaven  zu  landen,  wurde  dem  ausländischen ­
  britischen  Sklavenhandel  ein  vernichtender  Schlag
versetzt.  Die  beste,  fast  einzige  Absatzmöglichkeit  an  das
Ausland  wurde  dadurch  zerstört.  Vielleicht  hätte  England
diesen  Schlag  nicht  so  ruhig  hingenommen,  wenn  es  sich  nicht
selbst  kurz  vorher,  1802,  durch  die  mehrere  Monate  dauernde
Besitzergreifung  Dänisch-Westindiens  diese  Absatzgelegenheit
beeinträchtigt  hätte.  —
Vierter  Teil.
Gesetzgeberische  Mafsregeln  in  England.
Die  geschilderten  Verhältnisse  werden  es  begreiflich  gemacht ­
  kaben,  dafs  in  England  der  Glaube  an  den  Nutzen  des
ausländischen  Sklavenhandels  erschüttert  und  die  Abolitionsbewegung, ­
  unterstützt  durch  die  Stimmen  der  1801  ins  Unterhaus ­
  eingezogenen  Iren,  endlich  Früchte  tragen  konnte.  Seit
1802  trat  der  Erfolg  in  einer  Reihe  gesetzgeberischer  Mafsnahmen
  zum  Ausdruck.  Schon  aus  früherer  Zeit,  aus  dem
Jahre  1798,  liegt  eine  Malsregel  der  englischen  Regierung  vor,
welche  zeigt,  wie  ungern  sie  die  Sklavenlieferungen  an  Fremde
duldete  (erwähnt  von  Wilberforce,  2.  Mai  1806  im  H.  o.  C.):
Die  spanische  Regierung  litt  damals  den  Import  britischer
Manufakturwaren  in  ihre  amerikanischen  Kolonien  nur  in  dem
Fall,  dafs  gleichzeitig  eine  entsprechende  Anzahl  Neger  mit
eingeführt  wurde.  Um  letzteres  zu  verhüten,  wies  die  Regierung ­
  in  London  im  März  1798  ihre  in  Westindien  kreuzenden
Kriegsschiffe  ausdrücklich  an,  keine  Sklavenimporte  nach
Spanisch  Amerika  zu  dulden!  —  Im  Jahre  1802,  noch  vor
dem  Frieden  von  Amiens,  versprach  Pitt,  nachdem  er  von
Mr.  Canning  interpelliert  worden  war,  den  Negerimport  in  das
eroberte,  im  Friedensschlufs  vielleicht  wieder  abzutretende
Trinidad  zu  beschränken.  Am  15.  August  1804  erging  dann
die  Königliche  Kabinettsordre,  welche  schlechthin  den  Negerhandel ­
  in  die  während  des  Krieges  eroberten  Gebiete  untersagte. ­
  Diese  Mafsregel  hatte  natürlich  ebenso  wie  die  des
Jahres  1802  ihren  Ursprung  wesentlich  in  dem  Konkurrenzneid ­
  der  älteren  britischen  Sklaveninseln.  Man  fürchtete,  dafs
            
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