Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

XXV  1.

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bei  der  Freiheit  des  Negerhandels  die  neu  hinzugekommenen
Kolonien  wegen  ihrer  gröfseren  Ertragsfähigkeit  billiger  produzieren ­
  und  den  ganzen  Absatzmarkt  an  sich  reifsen  könnten.
Belege  hierfür  enthalten  die  oben  (Seite  99)  angeführten  Zitate.
Ihre  Bestätigung  und  notwendige  Erweiterung  fand  die  Kabinettsordre ­
  durch  das  Gesetz  vom  25.  Mai  1800,  welches  in
das  Verbot  sämtliche  nichtbritische  Kolonien,  einschliefslich
der  eroberten,  einbegriff.
Es  erübrigt  nur  noch  ein  Wort  über  die  praktische  Bedeutung, ­
  die  den  mitgeteilten  Gesetzen  beizumessen  ist.  Sie
war,  soweit  die  eroberten  Gebiete  aufser  Betracht  bleiben,
recht  gering.  In  normalen,  friedlichen  Zeiten  wären  durch
das  Verbot  vom  23.  Mai  1806  nahezu  zwei  Drittel  des  Ganzen
betroffen  worden,  wie  der  dritte  Teil  des  fünften  Kapitels
dartut.  Jetzt,  nach  einem  dreizehnjährigen  Kriege,  der  die
Sklavenlieferungen  an  das  feindliche  Ausland,  besonders  über
die  dänischen  Inseln,  fast  auf  den  Nullpunkt  zurückgeführt
hatte,  und  wo  die  Importe  überdies  durch  die  ausländische
Gesetzgebung  auch  in  Friedenszeiten  verhindert  worden  wären,
wurde  durch  dies  Gesetz  kaum  ein  britischer  Sklavenhändler
ernstlich  geschädigt.  Fox  bestätigte  dies  (H.o.  C.  1.  Mai,  1806),
nachdem  er  Staatssekretär  geworden  war,  indem  er  die  Einwendungen ­
  der  Abolitionsgegner  mit  den  Worten  beschwichtigte: ­
  „Jede  Mafsregel,  die  den  Handel  Englands  wirklich  beeinträchtigen ­
  könnte,  soll  vermieden  werden!“  Auch  Mr.
Young  meinte  (ibid.):  „Die  Nachteile  des  Gesetzes  seien  gering.“ ­
  Nach  Air.  Smith  (10.  Juni  1806)  war  „nur  noch  Liverpool ­
  am  Sklavenhandel  interessiert;  Bristol  hatte  ihn  bereits
aufgegeben  und  London  war  im  Begriffe,  dasselbe  zu  tun“.
Diese  Tatsachen  festzustellen  ist  deshalb  wichtig,  weil  bis
gegen  Ende  des  18.  Jahrhunderts  die  Verletzung  der  Interessen ­
  der  Sklavenhändler  sowie  die  Entschädigunsfrage  Haupthinderungsgründe ­
  der  Abolition  gewesen  waren.  1806  brauchte
niemand  mehr  entschädigt  zu  werden;  denn  einen  britischen
Sklavenhandel  in  die  ausländischen  Kolonien  gab  es  kaum
noch  (Brougham  IV,  S.  489).  Nur  noch  in  die  eroberten  Gebiete ­
  gingen  namhafte  Sendungen.  Wir  haben  aber  gesehen
und  werden  im  folgenden  Teile  uns  weiter  zu  zeigen  bemühen,  wie
gerade  dieser  Umstand  die  gänzliche  Abolition  beschleunigte.  —
B)  Die  Abschaffung  des  eigenen  britischen
Sklavenhandels.
Erster  Teil.
J)er  Interessenkonflikt  zwischen  den  Pflanzern  der  älteren
und  der  neueren  britischen  Zuckerinseln.
Durch  das  im  Jahre  1806  erlassene  Verbot  der  Sklavenlieferungen ­
  an  Fremde  war  der  Fortbestand  des  eigenen
            
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