Object: L'évolution industrielle de la Belgique

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vom Recht? Erfüllt sich da, was die um Savigny 
und Eichhorn wollten? Nun, da sehen wir vor allem 
natürlich die dogmatische Diskussion — das Produkt 
des praktischen Bedürfnisses der Rechtsprechung — 
sie hat immer bestanden und interessiert uns hier 
nicht weiter. Daneben sehen wir die Einzelarbeit an 
der Rechtsgeschichte im Sinn der historischen Schule. 
Aber beherrscht und erschöpft sie das wissenschaft 
liche Interesse, ist sie heute die Methode wissen 
schaftlicher Arbeit? Im Gegenteil — mühsam ver 
teidigt sie sich gegen energische, zum Teil ganz un 
berechtigte Angriffe, gegen den Vorwurf der Un 
fruchtbarkeit, Gedankenarmut usw. Und das Inter 
esse des Tages gilt einem Wildbach von Produktionen, 
die mit unglaublicher Schnelligkeit und Fülle hervor 
brechen und alle Gesichtspunkte und Wegweiser 
dieses Gebietes in wenigen Jahren verschoben, alles 
Denken und Streben reformiert haben — alle Auf 
merksamkeit gilt der lnteressenjurisprudenz, der so 
ziologischen Jurisprudenz, dem „lebenden Recht“, 
der Rechtspsychologie und manchen praktischen Aus 
läufern dieser Bewegungen, wie der „freien Rechts 
findung“. Und so bunt und wirr alles das durchein 
anderstürmt, der Sinn, die Richtung aller dieser Be 
wegungen, soweit sie rein wissenschaftlich sind, ist 
leicht zu formulieren: Man will Vordringen zum Ver 
ständnis des Rechtsphänomens aus dem Wesen der 
Gesellschaft heraus einerseits und aus der Art und 
Weise wie unser Denken und Fühlen arbeitet andrer 
seits: Man will die Rechtswissenschaft, wenn ich so 
sagen darf, soziologisieren und psychologisieren;
	        
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