einem der größten Konzerne betrug die Belastung im Jahre 1928 etwa
0,30 RM je dz Reinkali. Diese Kosten bilden tatsächliche Aufwendungen
der Industrie. Zu ihnen treten die Lasten aus der Abschreibung der
wirtschaftlich wertlos gewordenen Anlagen. Ihre Höhe ist abhängig
von dem Buchwert, mit dem die Anlagen in die Goldmarkeröffnungsbilanz
oder in eine konsolidierte Bilanz einheitlicher Konzernunternehmungen
(Kaliindustrie A.-G., Burbach-Kaliwerke A.-G.) aufgenommen
worden sind. Für die Kosten der Industrie ist die Höhe des Buchwertes
der stillgelegten Anlagen nur von Bedeutung, soweit an Unternehmungen,
die stillgelegte Betriebe besitzen, Dritte neben den arbeitenden
Unternehmungen selbst beteiligt sind. Der hohe Buchwert eines
stillgelegten Werkes kann kostenmäßig unerheblich sein, wenn es restlos
im Besitze des arbeitenden‘ Schuldnerwerkes ist. Da der Anteil
Außenstehender verhältnismäßig gering ist,. fließen die zugunsten der
stillgelegten Werke verbuchten Beträge an die arbeitenden Konzernwerke
in der überwiegenden Menge zurück, Soweit sie nicht ausgeschüttet
werden, bilden sie eine Kapitalreserve der Industrie und erhöhen die
sonst durch Abschreibungen gebildeten Rücklagen. Wenn die an stillgelegte
Werke vergüteten Entschädigungen die Summe aus den tatsächlichen
Ausgaben und den Abschreibungen übersteigen, bildet der Rest
die eigentliche Ablösung der Monopolrente, belastet, hierdurch nur soweit
er als Gewinn an Außenstehende ausgeschüttet wird, die arbeitenjen
Werke tatsächlich. Wo arbeitende und stillgelegte Werke in einem
Unternehmen zusammengefaßt sind, entstehen neben den laufenden
Unterhaltungskosten Aufwendungen nur insoweit, als die früheren Mitbesitzer
der stilliegenden Werke durch die Fusion zu Mitbesitzern des
Gesamtunternehmens geworden und daher an seinen Überschüssen anteilsberechtigt
sind. Aus den Ausführungen der Sachverständigen darf
man schließen, daß die stillgelegten Werke je Tausendstel Absatzbeteiligung
mit etwa 15% des Kapitalwertes der arbeitenden Werke bewertet
wurden. Bei einer Gesamtbelastung dieses Wertes mit etwa
15.% für Abschreibungen und Kapitalverzinsung ergibt sich für das
Jahr 1928 ein Aufwand von etwa 1 RM je dz Reinkali, so daß die gesamte
rechnerische Belastung aus laufenden Stillegungskosten, Abschreibungen
und Kapitaldienst der stillgelegten Werke sich bei dem Absatz
des Jahres 1928 auf etwa 1,40 RM stellen dürfte, wovon — bei den einzelnen
Gruppen verschieden — im Durchschnitt gegen 50:% dem Kapital
der Industrie entzogen werden dürften.
Abschreibungen.
Hinsichtlich der Höhe der Abschreibungen bestehen erhebliche
Meinungsverschiedenheiten, auch innerhalb der Industrie. Anläßlich
der Selbstkostenprüfungen im Juli 1926 berechnete die Kaliprüfungsstelle
auf Grund der Bilanz des Jahres 1913 die damals
vorgenommenen Abschreibungen auf 3,26 M je dz Reinkali. Den
gleichen Abschreibungssatz hielt das Kalisyndikat 1926 für erforderlich.
Abweichend davon bezeichnete die Kaliprüfungsstelle einen Betrag von
2.178 RM für den dz Reinkali als angemessen.“ Beide rechneten mit
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