3inem Jahresabsatz von 11 Mill. dz Reinkali. Der Leiter des Burbach-Konzerns
hat um diese Zeit in einer Kostenaufstellung einen Abschreibungssatz
von 2 RM je dz Reinkali verwendet. Vor dem Ausschuß hat
keiner der Sachverständigen einen Abschreibungssatz von weniger als
2,40 RM je dz Reinkali, berechnet auf den Absatz des Jahres 1927, für
angemessen erachtet. Der höchste Abschreibungssatz, der bei der Produktion
des Jahres 1927 für erforderlich gehalten wurde, stellte sich auf
3,70 RM je dz Reinkali.
Die angemessene Höhe der Abschreibungen ist neuerdings mehr
als etwa in der Vorkriegszeit strittig. Früher galt der Grundgedanke
fast allgemein, daß die Abschreibungen so bemessen sein müßten, daß
nach Verschleiß oder Außergebrauchssetzung der betreffenden Anlage
lieser Anlagewert aus den Verkaufspreisen der Produkte wieder hereingekommen
sein müsse. Neuerdings werden wesentlich höhere Abschreibungssätze
als früher vertreten, vor allem aus dem Gesichtspunkt heraus,
daß technische Fortschritte die Gefahr des Veraltens vorhandener Anlagen
lange vor Ende der technischen Gebrauchstätigkeit erhöhen. Gelegentlich
wird auch der Gedanke vertreten, daß technische Verbesserungen,
sofern sie erfahrungsgemäß dauernd höhere Kapitalanlagen erfordern,
aus dem Abschreibungssatz dann mitgedeckt werden sollen, wenn
solche technische Verbesserungen Regelerscheinungen in dem betreffenden
Gewerbe seien. Diese Fragen sind grundsätzlicher Art, sie berühren
nicht nur die Kaliindustrie und können daher im vorliegenden
Bericht nicht entschieden werden. Ebensowenig kann die Frage geklärt
werden, inwieweit selbst weniger rationelle Anlagen je nach dem Beschäftigungsgrade
einer Industrie noch benutzungsfähig bleiben, und wie
dies auf die Abschreibungshöhe wirken soll.
Die vernommenen Sachverständigen der Kaliindustrie haben insbesondere
darauf verwiesen, daß die chemischen Einwirkungen der Salze
in den Fabriken einen relativ rascheren Verschleiß verursachen, und
daß ein weit größerer Bruchteil der Herstellung als vor dem Kriege
durch die Fabriken geht. Auch sei durch die raschen Fortschritte im
Kesselbau (Hochdruckkessel) die technische Veraltung der jetzigen Anlagen
beschleunigt worden. Endlich habe die größere Förderung, die
auf die einzelnen Schächte entfalle, nicht nur einen stärkeren Verschleiß
der Anlagen bewirkt, sondern auch einen rascheren Abbau der vorhandenen
abbauwürdigen Rohsalze als in der Vorkriegszeit, wo der Beschäftigungsgrad
nur mit 40:% angenommen wird. Andererseits lag in
der ständigen Entwertung der Quoten in der Vorkriegszeit ein Zwang,
die Anlagen beschleunigt abzuschreiben. Dieser ist durch die bessere
und mehr gesicherte Ausnutzung der Werke fortgefallen.
Der Ausschuß hat zur Klarstellung der Verhältnisse die tatsächlichen
Abschreibungen einschließlich der Sonderrücklagen eingehend er-[aßt.
Es zeigte sich dabei, daß im Jahre 1926 die offenen Abschreibungen
stark durch Sonderrücklagen ergänzt wurden, während 1927 und
1928 diese Rücklagen verhältnismäßig weniger wurden, die Abschreiungen
selbst aber sehr stark gestiegen sind. Die entsprechenden Zahlen
für die befragten Werke zeigt die nachstehende Tabelle:
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