§ l. Begriff der Hausinduftrie
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recht bei der Hausinduftrie. Im Einzelfalle, wo uns ein Hausinduftrieller
begegnet, zeigt fich bei näherer Unterfuchung, daß er auch Handwerker ift,
und in einem andern Falle begegnet uns die Hausinduftrie mit Fabrikarbeit
bei derfelben Perfon vereinigt. Das kann uns jedoch nicht wundern. Die Haus-
induftrie tritt bei weitem nicht in dem Maße wie andere Befchäftigungen als
Hauptberuf auf. Ihre Eigentümlichkeit, dafz fie an keinen beftimmten Raum
und Betrieb, ankeine feft umgrenzte Zeit, häufig auch an kein befonderes fach-
männifches Können gebunden ift, ermöglicht es, dafz fie neben andern Arbeiten,
neben Landwirtfchaft und befonders auch neben gewerblicher Arbeit, betrieben
werden kann. Und fo ift im Einzelfalle die Frage oft fchwer zu entfcheiden:
Was ift der Arbeiter im Grunde? Bauer? Handwerker? Fabrikarbeiter? oder
Heimarbeiter? — Was wir definiert haben, ift der Typus des Heim
arbeiters oder Hausinduftriellen, der in der Heimarbeit feinen Hauptberuf und
Lebenserwerb erblickt. Gewiffe Züge diefes Typus finden fich auch in andern
Arbeiterkategorien vor, fo dafz fich die Heimarbeit fchließlich viel weiter aus-
dehnt als die berufsmäßige Heimarbeiterfchaft. Sehr richtig fagt Wilbrandt 1 ):
„Ausgehend von dem klaffifchen Fall des Heimarbeiters, der allein oder nur
mit Familienhilfe in feiner Wohnung als Lohnarbeiter für einen Kapitaliften
fchafft, fehe ich zu unbeftimmbaren Grenzen hin eine Welt von Hausinduftrie
oder Heimarbeit ausgebreitet, deren Arbeitskräfte, um diefes Zentrum herum
gruppiert, an der Peripherie einerfeits vom Handwerker und anderfeits von
feiner modernen Spaltung, Fabrikarbeiter und Fabrikant, nicht fcharf zu
fcheiden find.“
Wir gehen jetzt zur weitern Klärung des Begriffs noch auf die Definitionen
einiger bekannter Nationalökonomen ein. Karl Bücher definiert nicht
die Hausinduftrie, fondern das Verlagsfyftem als „diejenige Art des
gewerblichen Betriebs, bei welcher ein Unternehmer regelmäßig eine größere
Zahl von Arbeitern in ihren Wohnungen befchäftigt“. Das Hauptgewicht legt
Bücher beim Verlagsfyftem darauf, daß „das Produkt, ehe es in die Hand des
Konfumenten gelangt, noch ein- oder mehrmal Warenkapital wird“. Dies
bringt er allerdings auffallenderweife in der Definition nicht zum Ausdruck,
fondern fpricht hier nur von der Befchäftigung der Arbeiter in ihren Wohnungen.
Im Grunde fcheint er die beiden von uns aufgeftellten Wefenselemente der
Hausinduftrie auch als das Wefentliche anzufehen. Indes gehen unfere Auf-
faffungen infofern auseinander, als Bücher die gewerbliche Unternehmungs
form, das Verlagsfyftem, ins Auge faßt und definiert, während unfere Definition
die Hausinduftrie erklärt, die das Arbeitsverhältnis im Verlagsfyftem bedeutet. *
*)■ R. Wilbrandt, Arbeiterinnenfchutz und Heimarbeit, Jena 1906, 11.
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