118 8. Kapitel. Kriegstribute und Kapitalrückzahlungen:
sollten, ist es sehr fraglich, ob Geld da sein wird, die
letzten Beleihungen zu Ende zu führen.
Die deutsche Volkswirtschaft wird sich zwischen
diesen beiden Fällen etwa in der Mitte befinden. Ein-
mal wird auch für sie der Zeitpunkt kommen, wo die
Summe der Rückzahlungsverpflichtungen die des neu
hereinkommenden Kapitals übertrifft und auch eine Dis-
konterhöhung nicht mehr imstande sein wird, die Diffe-
renz auszugleichen. Was tritt dann ein? Im. günstigsten
Falle ist es möglich, daß für einige Zeit noch ein Aus-
gleich durch den Verkauf von Beteiligungen herbei-
geführt werden kann, die den Vorteil haben, eben nur
ein Änrecht auf Markerträge darzustellen. Äber es ist
klar, daß dieser Verkauf von Beteiligungen oder son-
stiger Substanz, zum Beispiel von Grundstücken nur zu
immer ungünstigeren Bedingungen erfolgen kann, und
daß er sich auch nicht zum Ausgleich von Auslands-
forderungen erzwingen läßt. Einmal muß auch diese
Ausgleichsmöglichkeit ihr Ende finden, und was dann?
Diese Frage sich nicht gestellt zu haben, ist der verhäns-
nisvolle Fehler aller derjenigen, die kurzsichtig die Ka-
pitalbeschaffung aus dem Auslande empfehlen, weil das
Inland für augenblickliche Bedürfnisse nicht genügend
Kapital bildet. Das Problem eines Endes des ausländi-
schen Kapitalimports darf heute nicht außer acht ge-
lassen werden, Die Möglichkeit schwerster Schädigungen
ist allein schon dann gegeben, wenn der Zeitpunkt, an
dem große Rückzahlungen fällig sind, unglücklicher-
weise mit einer amerikanischen Wirtschafts- oder Bör-
senkrisis zusammenfällt und dann die Kapitalzufuhr
stockt.
Es ist denkbar, daß es durch Diskonterhöhung und
Verkauf von Substanz trotzdem gelingt, den Zahlunsgs-
ausgleich herbeizuführen, ohne daß die Währung ge-
schädigt wird. Aber mit Sicherheit kann das niemand
behaupten. Wenn das nicht möglich ist, wird der Ex-
port durch Sinken der Währung erzwunsen werden und