62 Viertes Kapitel. Das griechische Wirtschaftssystem-
dem Aufhören des Peloponnesischen Krieges wurden große Söldner-
massen frei, die nach Persien und Ägypten wanderten. Allmählich
kamen alle Staaten dazu, Söldner zu verwenden. Wenn ein Staat
im wesentlichen aus Bauern bestand wie z. B. der römische, so
war es begreiflicherweise nicht lange möglich, große Kriege im
Ausland zu führen, weil die Äcker nicht bestellt werden konnten
(S. 105). Aber auch in einem Staate wie im spartanischen, der
Ackersklaven zur Verfügung hatte, konnte man auf die Dauer ohne
Soldtruppen nicht auskotnmen, weil die Herrenklasse sich nicht
nur nicht entsprechend vermehrte, sondern allmählich sogar zu
sammenschmolz. Es ist bekanntlich überhaupt schwierig, Eroberungs
politik in großem Stil, wenn sie nicht direkt zur Kolonisation der
überschüssigen Bevölkerung dient, mit einem Bürgerheer zu treiben,
andererseits sind Söldnerheere immer gefährlich, nicht nur für
die Gesamtbevölkerung, die unkriegerisch wird und so der Solda
teska ausgeliefert ist, sondern auch für ihre Herren, wie dies die
römischen Kaiser an ihren Prätorianern oft genug erfuhren. Der
Krieg unterscheidet sich von den anderen Erwerbszweigen vor allem
dadurch, daß die Arbeiter organisiert werden müssen, wenn sie
brauchbar sein sollen, so daß der Arbeitgeber selbst die Organi
sation schaffen muß, die sich gar leicht selbständig macht. Wir
sehen daher immer wieder im Altertum Männer auftreten, die
für Bürgerheere eintraten und Soldtruppen ganz verwarfen oder
nur bedingungsweise zulassen wollten, einen anderen Ausweg sah
man vielleicht auch darin, daß man den Söldner wieder zum
Bürger machte, indem man ihm Land gab und so seine Interessen
mit jenen der übrigen Bevölkerung verband (S. 88).
Durch die erweiterte politische Macht und die weitreichende Für
sorge vieler antiker Staaten für die Bevölkerung war eine aus
gedehnte Finanz Verwaltung nötig; erstreckte sich doch die Tätig
keit des Staates nicht nur auf Bauten, Spiele und Pensionen
(Äschines, Gegen Timarchos 42), sondern er stellte z. B. auch
Stadtärzte an, deren Entgelt pauschaliert wurde (Diodor XII, 13).
Soweit diese Ärzte nicht aus den allgemeinen-Einnahmen, sondern
aus speziellen Leistungen bezahlt wurden, lag eine Art staatlicher
Krankenversicherung vor. Ein Teil der nötigen Güter wurde durch
Naturallieferungen der Bürger und Untertanen gedeckt, zu denen
auch die Kriegsdienstleistung zu zählen wäre, aber auch die Waffen
mußte der einzelne ursprünglich selbst beistellen. Je mehr die un
teren Schichten der Bevölkerung an allen Rechten und Pflichten