Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Jo

II. Kapitel, .

bedingender Seelenaugenblick“ zu bezeichnen ist, weil eine
der diesem Begehren zugehörigen Bestimmtheiten die „nächste seelische
 wirkende Bedingung des Wollens“, die andere dieser
Bestimmtheiten aber die „unmittelbare grundlegende Bedingung
 des Wollens“ abgibt. Diese „Wollen bedingenden Begehrensbestimmtheiten“
 sind allerdings, wie sich aus schon Gesagtem ergibt,
eigentlich Bedingungen des „Gedankens im Wollen“, da jene Unlust,
 welche sich im Wollen findet, schon vor dem Wollen der Seele
zugehörig ist. Da aber eben dadurch, daß zur Unlust ein „Gedanke
im Wollen“ gewonnen wird, die Seele zum Wollen gelangt, können
wir von seelischen Bedingungen des „Wollens“ selbst sprechen. Von
jenen Bestimmtheiten, welche einem „Wollen bedingenden Begehren“
zugehört haben, ist es aber stets die „Unlust im Begehren“, welche die
„nächste seelische wirkende Bedingung des Wollens“ abgibt, hingegen
der „Gedanke im Begehren“, welcher die „unmittelbare grundlegende
Bedingung des Wollens“ abgibt, da auch in diesem Falle die Unlust
das „Treibende“ (den „Trieb“) darstellt. Aber auch die „Wollen
bedingenden Bestimmtheiten“ haben hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zu
einer besonderen Seele ihre seelischen Bedingungen, so daß wir von
den „seelischen Bedingungen der Wollen bedingenden
Bestimmtheiten“ sprechen können. Für jeden „Wollensgewinn“
stellt aber, wie sich aus dem Gesagten ergibt, eine besondere Unlust
die „nächste seelische wirkende Bedingung“, ein besonderer Eigenmachtgedanke,
 nämlich der Gedanke, daß Gewinn besonderer Lust
und Verlust der gegenwärtigen Unlust in Beziehung zu besonderem
eigenen Tun möglich sei, die „unmittelbare grundlegende Bedingung“
dar, so daß wir auch von „besonderes Wollen grundlegend bedingendem
Eigenmachtgedanken“ sprechen können.
Jedes „Wollen bedingendes Begehren“ ist ein „Begehren
eigenen Erfolges“, also ein Begehren, in welchem sich Unlust
findet und der Gedanke, daß Gewinn besonderer Lust und Verlust der
gegenwärtigen Unlust in Beziehung zu besonderem eigenen Tun gegenwärtig
 möglich sei, d.h. „daß ich durch besonderes Tun besondere Lust
gewinnen und die gegenwärtige Unlust zu beseitigen vermag“. Indes
kommt nicht jedes „Begehren eigenen Erfolges“ als Wollenbedingung
in Betracht, d. h. nicht in jedem „Begehren eigenen Erfolges‘ kann
sich die „nächste seelische wirkende Bedingung“ und die „unmittelbare
 grundlegende Bedingung“ eines Wollens solchen Erfolges
finden. Ein „Begehren eigenen Erfolges“ ist zunächst entweder ein
„einfaches Begehren eigenen Erfolges“ oder ein „mehrfaches
 Begehren eigenen Erfolges“, je nachdem, ob der Begehrende
 meint, daß er jenen Erfolg durch ein besonderes eigenes Tun
oder durch mehreres besonderes eigenes Tun zu beseitigen vermag.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.