Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

L62 III. Kapitel. Das Streben.

jenes Wollen, dessen Ziel nicht die Verhinderung eines emotional ungünstig
 gedachten, von einer besonderen anderen Seele „abhängigen“
Ereignisses durch vorher emotional ungünstig gedachte Mittelwirkungen
ist, während ein „in Beziehung zu besonderer anderer Seele
genötigtes Wollen“ jenes Wollen ist, dessen Ziel die Verhinderung
eines emotional ungünstig gedachten, von der anderen Seele abhängigen
Ereignisses durch vorher emotional ungünstig gedachte Mittelwirkungen
ist. Insofern also in den Gesellschaftswissenschaften von „freiem
Wollen“ und genötigtem Wollen“ (sogenannten „gezwungenem
Wollen“) die Rede ist, kann nur der Gegensatz eines in Beziehung
zu anderer Seele „freien“ und „genötigten“ Wollens gemeint sein, niemals
 aber kann ein „metaphysisch“ freies Wollen gemeint sein, d. h,
zin Wollen, das ohne Bedingungen einer besonderen Seele zugehörig
wird. „Metaphysisch“ freies Wollen findet sich in der Welt überhaupt
nicht, sondern nur als Gedachtes besonderer „Spekulationen“, die für
das Gegebene zergliedernde Wissenschaften ohne Bedeutung sind.
            
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