Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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IV. Kapitel.

um besonderes Gegebenes aus dem Wissen um anderes besonderes Gegebenes
 tätig wirkend, nämlich „Schließend“, „folgernd“, „ableitend“ gewonnen
 habe, Das „Schließen“ und „Folgern“ kann schon deshalb nicht
mit der Verwirklichung eines zeichengemäßen Glaubens verwechselt
werden, weil aus dem Wissen um jedes Gegebene, sei es Einziges oder
Allgemeines, sei es Seelisches oder Körperliches, sei es Wahrnehmung
oder Vorstellung, ein Wissen um anderes Gegebenes erschlossen (gefolgert)
 werden kann, während eine Verwirklichung zeichengemäßen
Glaubens immer nur dann vorliegt, wenn die Wahrn ehmung eines
Körperlichen einer Seele ohne Nachsinnen den Gedanken an anderes
Allgemeines als wirkende Bedingung jenes Körperlichen weckt. Ob
einer besonderen Seele eine „Folgerung“ und ein „Beweisgedanke“
oder ein „zeichengemäßer Glaube“ und ein „Hinweisgedanke“ zugehören,
kann nur im Hinblicke auf die Entstehung dieser Gedanken in jener
besonderen Seele entschieden werden. Denn je nach den Allgemeinen,
welche einer besonderen Seele als grundlegende Bedingungen (Empfänglichkeiten)
 zugehören, kann die Wahrnehmung eines und desselben
 Körperlichen der einen Seele ohne Nachsinnen, also sozusagen
„a tempo“, den Gedanken an die wirkende Bedingung jenes Körperlichen
 wecken, in welchem Falle ein „zeichengemäßer Glaube“ und
dann ein „Hinweisgedanke“ vorliegt, der anderen Seele aber nur durch
Nachsinnen solchen Gedanken wecken, in welchem Falle eine „Folgerung“
 und dann ein „Beweisgedanke“ vorliegt. Aber allerdings kann
eine besondere Seele dadurch, daß sie einmal aus einem wahrgenommenen
Körperlichen dessen wirkende Bedingung gefolgert hat, die „Empfänglichkeit“
 dafür gewinnen, daß ihr eine spätere Wahrnehmung gleichen
Körperlichens nunmehr ohne Nachsinnen den Gedanken an dessen
wirkende Bedingung weckt, so daß jenes Körperliche, welches in seiner
ersten Gegebenheit in Beziehung zu jener Seele ein „Beweiskörperliches“
war, nunmehr in Beziehung zu jener Seele ein „Hinweiskörperliches“ ist.
„Identisch begründete Verwirklichungen zeichengemäßen Glaubens“
sind entweder „identisch begründete unabsichtliche (zufällige
oder quasi-zufällige) Verwirklichungen zeichengemäßen
Glaubens“ oder „identisch begründete absichtliche Verwirklichungen
 zeichengemäßen Glaubens“. Eine „identisch
oegründete unabsichtliche Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens“
liegt vor, wenn identisches Körperliches als identische wirkende Bedingung
 dafür in Betracht kommt, daß jede Seele, welcher die entsprechende
 Empfänglichkeit zugehört, dadurch, daß sie eine Besonderheit
 jenes Körperlichen wahrnimmt, den wahren Gedanken gewinnt,
daß ein besonderes vorgestelltes Allgemeines, das kein auf jenes Körperliche
 als Mittel zur Weckung eines zeichengemäßen Glaubens zielendes
Wollen war, die wirkende Bedingung für jenes Körperliche als Wir.
            
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