Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

my.

V. Kapitel.

Irrtum zugrunde liegen muß, erhellt schon aus der einfachen Erwägung,
daß „Wünschen“ besonderes Seelisches, nämlich besonderer emotionaler
 Seelenaugenblick, hingegen „Fragen“ und „Befehlen“ besonderes
Leisten darstellt, „Seelenaugenblick“ aber und „Wirken auf Grund
Wollens“ nur unter einen „Begriffs-Hut“ gebracht werden können,
wenn man mit dem zweideutigen Worte „Akt“ arbeitet, das einmal
„Seelisches“, das andere Mal „tätiges Wirken“ bezeichnet. „Frage“
und „Befehl“ sind nun besondere Arten jenes Gegebenen, das wir
„Anspruch“ nennen, so daß nach beliebter Meinung die sogenannten
„Wunsch-Sätze“ mit den „Anspruch-Sätzen“ verwandt oder gar „Anspruch-Sätze“
 nichts anderes als „Wunsch-Sätze“ wären — wenn sich
nämlich überhaupt im Gegebenen von „Behauptungs-Sätzen“ verschiedene
 „Wunsch-Sätze“ auffinden ließen. Daß nun ein „Anspruch“
 — eine „Frage“, ein „Befehl“, eine „Bitte“ usw. — keine
Behauptung ist, also auch weder „Urteil“ noch „Lüge“ sein kann, wird
häufig angenommen, denn — so etwa wird argumentiert — das
„Von jemandem Etwas verlangen“ sei doch ein ganz anderes Gegebenes
 als das „Jemandem gegenüber Etwas behaupten“. Immerhin
 zeigt die bisherige Lehre vom Gegebenen „Anspruch“ eine derartige
 Fülle widersprechender Meinungen, daß es sich empfehlen dürfte,
das Vorurteil „Anspruch ist nicht Behauptung“, mag es auch ein wahres
Urteil sein, zunächst nicht zu fällen, und statt der bisherigen Lehre die
Tatsachen sprechen zu lassen. Nehmen wir einmal als beispielmäßige
Besonderheit des Gegebenen „Anspruch“ eine „Bitte“ und fragen wir,
was denn eine „Bitte“ sei, so muß zunächst das zergliedert werden,
was dem Bewußtsein des Bittenden gegeben ist. Daß nun „Bitten“
ein besonderes „Leisten“, also auch „tätiges Wirken“, nicht aber ein
besonderes Seelisches darstellt, wird kaum von jemandem geleugnet
werden, da jeder Bittende als Bittender Sätze bildet, Diesen Bitt-Sätzen
aber wird eben, wie überhaupt allen Anspruch-Sätzen, der Behauptungscharakter,
 also auch der Urteil- oder Lügecharakter abgesprochen, hingegen
 wird behauptet, daß solche Sätze „Wunsch-Sätze“ sind, weil
jeder Bittende einen Wunsch ausdrückt. Wir haben aber bereits dargelegt,
 daß es „Wunsch-Sätze“ als von Behauptungs-Sätzen verschiedene
Sätze nicht gibt, ein sogenannter „Wunsch-Satz“ vielmehr nur solches
Bezeichnungskörperliches ist, mit dem besondere Behauptung, sei
sie Urteil oder Lüge, aufgestellt werden kann. Daß ferner eine „Bitte“
als „Wunsch-Satz“ keineswegs bestimmt ist, ergibt sich aus der Tatsache,
 daß es zahlreiche sogenannte „Wunsch-Sätze“ gibt, die doch
keine „Bitten“, und überhaupt keine „Ansprüche“ darstellen, wie z. B.
der Behauptungs-Satz „Ich wünsche, daß es morgen regnet“, „Ich habe
den lebhaften Wunsch, daß A morgen kommt“, „Ich wünsche Ihnen
ück“ usw. usw. Um nun aber zu bestimmen, was eine „Bitte“ eigent-
            
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