Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergesellschaftung und Gesellschaft. a 305

Aber auch die berühmte Entgegensetzung des „Universalismus“
und des „Individualismus“ verliert jeden Boden, wenn man nicht dichtet,
sondern sich klar macht, was „Gesellschaft“ ist. Sagen nämlich die
„Universalisten“, man müsse vom „Ganzen“ ausgehen, um „Gesellschaft“
zu bestimmen, nicht aber von den „Einzelnen“, den „Teilen“ jenes
„Ganzen“, so meinen sie als „Ganzes“ irgend Etwas von ihnen „CGesellschaft“
 Genanntes, in welchem die Menschen miteinander „verbunden“
sind, und das ihnen als Einzelnen entgegentritt. Dieses „Ganze“ entpuppt
 sich aber bei näherer Betrachtung immer wieder als ein Subjekt
 „Gesellschaft“, an welchem die Einzelnen irgendwie „Teil“ haben,
entpuppt sich also als Dichtung, die nur deshalb Glauben findet, weil
man einerseits von dem Gedanken, „Gesellschaft“ sei Etwas „einzelne
Menschen Umfassendes“, „Über-Subjekt“ oder wenigstens „Masse“, nicht
loskommen kann, andererseits in jenem „Subjekte“ eine hehre Ideal-Gestalt,
 einen Über-Menschen sieht, der sich als Erfüller eigener Wünsche
darstellt. Der wahre Kern der „universalistischen“ Meinung ist aber
nur der Sachverhalt, daß mit sogenannter „seelischer Beziehung“, d. h.
mit der Zugehörigkeit besonderen Seelischens zu einer besonderen
Seele auch dann nicht „Gesellschaft“ vorliegt, wenn in jenem Seelischen
andere Seele gewußt ist, daß also allerdings aus der Betrachtung
eines einzelnen Menschen „Gesellschaft“ nicht erkannt werden
kann. In Irrtum geraten also die „Universalisten“, wenn sie nun den Vorwurf
 des „Individualismus“ in dem Sinne erheben, daß überhaupt aus der
Betrachtung von Menschen -— d. h.'von Seelen — „Gesellschaft“ nicht
erkannt werden kann. Denn „Gesellschaft“ ist eben „besondere Beziehung
 zweier Seelen“ und wenn wir nicht um Seelen als Einzelwesen
Individuen) wüßten, könnten wir auch niemals um „Gesellschaft“ wissen,
wenngleich gewiß um das Wort „Gesellschaft“ herum langatmige Weltanschauungsdichtungen
 verfassen. „Gesellschaft“ ist besondere Beziehung
zweier Seelen, und ebenso, wie etwa die Behauptung sinnlos wäre,
„Ähnlichkeit“ sei ein „Ganzes“, dessen „Teile“ die „ähnlichen“ Einzelwesen
 sind, „Ähnlichkeit“ sei nicht die „Summe“ der „ähnlichen“ Einzelwesen,
 ist auch die Behauptung sinnlos, „Gesellschaft“ sei ein „Ganzes“,
dessen „Teile“ die „in Gesellschaft“ stehenden Einzelwesen sind, sei
nicht die Summe jener Einzelwesen, also des „Gesellschaft-Werbers“
und des „Gesellschafters“. „Gesellschaft“ ist nicht „Einzelwesen“, aber
Beziehungsallgemeines, das nur KEinzelwesen, nämlich Seelen,
und zwar in jeder einmaligen Gegebenheit nur zwei Seelen zugehören
 kann, Allerdings muß bemerkt werden, daß sich der univer-Salistischen
 Antithese „Ganzes-Teile“ doch ein Sinn abgewinnen läßt,
wenn man nämlich annimmt, daß mit dem Worte „Ganzes“ nichts anderes
Zemeint ist, als „Gesellschafts-Beziehung in Zugehörigkeit zu zwei besonderen
 Seelen“, mit dem Worte „Teile“ hingegen nichts anderes als
Sander, Allg. Gesellschaftslehre. 20
            
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