VII. Kapitel.
Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke
und der Vergesellschaftungs=Seelenaugenblicke
hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken.
° Tir haben bereits dargelegt, daß jeder Gesellschafts-Werber den
W Werbungs-Adressaten nicht bloß durch die Behauptung eines
„Eigen-Wunsch- bzw. -Furcht-Gedankens“, sondern auch durch die Behauptung
eines Gedankens, daß die Erfüllung des kundgegebenen
Wunsches bzw. die Enttäuschung der kundgegebenen Furcht ein Interesse
des Adressaten sei, zu besonderem Verhalten zu veranlassen sucht
und daß jeder Gesellschafter sich auf Grund des Gedankens, daß die
Erfüllung des kundgegebenen Wunsches bzw. die Enttäuschung der
kundgegebenen Furcht fur ihn ein Interesse sei, werbungsgemäß verhält.
Die verschiedenen Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke
unterscheiden sich also auch durch die Besonderheiten des
„Ander-Interesse-Gedankens“, welchen der Gesellschafts-Werber
behauptet, und die verschiedenen Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
unterscheiden sich nach den Besonderheiten des „Eigen-Interesse-Gedankens“,
welcher dem Gesellschafter zugehört. Wir
Müssen nun zunächst die in jeder Vergesellschaftungs-Werbung (Verhalten-Werbung)
enthaltene Behauptung eines „Ander-Interesse-Gedankens“
weiter zergliedern, und in einer solchen Zergliederung ergibt
sich, daß jede solche Behauptung sich als eine besondere „In Aussicht-Stellung“
darstellt.
„In Aussicht-Stellungs-Seelenaugenblick“ nennen wir
jeden Verhalten-Seelenaugenblick, in welchem jemand auf die Behauptung
zielt, daß ein besonderes Ereignis eintreten werde, „in Aussicht
Stellen“ nennen wir das solchem Seelenaugenblicke gegebene „eigene
gegenwärtige Behaupten“, „in Aussicht-Stellung“ nennen wir
jene Behauptung, mit welcher der Gedanke bedeutet wird, daß ein besonderes
Ereignis eintreten werde. So kann z. B. A. dem B in Aus-Sicht
stellen, „daß morgen schönes Wetter sein wird“ oder „daß C
bald sterben wird“ usw. usw. „In Aussicht-Stellungs-Adressat“
ist jene Seele, auf deren Glauben an den Eintritt besonderen künftigen
Ereignisses ein ‚In Aussicht-Steller“ zielt, „in Aussicht-Stel-