Das Risiko der Produktion
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bindung mit der Erwerbswirtfchaft durchaus den Vorzug und wahrt
ihr die Treue.
lvas heißt das zunächst, wenn wir innerhalb der individualistischen
Wirtschaftsordnung von erwerbswirtschaftlicher und konsumgenos
senschaftlicher Produktionsweise sprechen? Um den Gegensatz, um
den es sich hier handelt, zu verstehen, müssen wir von folgenden Er
wägungen ausgehen. Mit jeder Produktion ist notwendig stets
eine gewisse Verlustgefahr verknüpft. Die Produktion kann einmal
technisch mißlingen. Rus den Rohstoffen und den Arbeitsleistungen,
die man bei der Produktion eingesetzt hat, entsteht nicht das fertige
Erzeugnis, das man eigentlich begehrte, sondern die aufgewandten
Werte gehen während des Produktionsprozesses verloren. So rechnet«
man im 18. Jahrhundert in der Bierbrauerei, daß von zehn Suden
es dem Brauer nur siebenmal gelingen möchte, ein brauchbares Bier
zu erzielen. Oder zum wenigsten entspricht die erzeugte Menge oft
nicht den Erwartungen, die man berechtigterweise hegen konnte. Vas
letztere ist ja ein Schicksal, das dem Landwirt sehr oft zustößt. Über
Uuch wenn die Produktion technisch tadellos gelingt, kann sie, so
bald es eine Produktion für fremden Bedarf ist, wirtschaftlich
fehlschlagen. Die Produkte finden, wenn sie die Werkstätte verlassen,
nicht mehr den erwarteten Rbsatz, oder der Konsument ist wenigstens
nicht bereit, für sie einen Preis zu zahlen, der den aufgewendeten
llosten entspricht.
Vas Risiko, das mit jeder Produktion untrennbar verknüpft ist,
wird nun in der individualistischen Wirtschaftsordnung nicht von
der Gesamtheit, sondern von einzelnen privaten getragen. Daß nicht
bie Gesamtheit es trägt, sondern der einzelne, das entspricht eben
bem in ihr herrschenden Grundsatz der wirtschaftlichen Selbstver
antwortlichkeit der Bürger. Zur Tragung des Risikos der Produk
tion kann die individualistische Wirtschaftsordnung aber wieder in
doppelter Weise organisiert sein. Die privaten, die das Risiko der
Produktion tragen, können entweder sein einzelne Produzenten, die
auf eigene Rechnung und Gefahr für fremden Bedarf waren oder