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halten. Sie waren ja Privatsoldaten, die mitunter den Sklaven und
persönlichen Dienern gleichgesetzt wurden**).
Anderseits sei besonders auch auf die Ausstattung von
veteraniı und Soldaten mit fundi militares, bzw. limitanei hingewiesen,
Militärgrenzlehen,. die vor allem auch zum Schutze der
meist bedrohten Grenzdistrikte eingerichtet wurden“) und keineswegs
bloß als eigenartige (naturalwirtschaftliche) Form der Entlohnung
gelten können. Tatsächlich kann darin nicht ein Beleg
für den „Rücksturz der Kulturwelt aus der Geldwirtschaft in
die Naturalwirtschaft“ gesehen werden, wie noch H. Delbrück
meinte“), denn diese Wandlung in der Wirtschaft soll sich ja
erst im Verlaufe des 3. Jahrhunderts vollzogen haben*‘?), das
militärische System aber, um das es sich hier handelt, ist schon
unter Septimius Severus (193—211) vorhanden. Die Quellen
melden zudem ausdrücklich, daß er bereits bei seinem Regierungsantritte
den Sold erhöht habe. Die Hauptvoraussetzung dieser
Theorie aber, daß der Kaiser „schwerlich imstande war, die
Soldaten regelmäßig in Geld zu löhnen“, ist bloß eine Vermutung
Delbrücks*), die erst bewiesen werden müßte. Das Geld hat
damals tatsächlich nicht gefehlt, und es war die Überweisung von
Äckern und Liegenschaften an die Soldaten in den Grenzprovinzen
nicht die Folge des Rückfalles in die Naturalwirtschaft. Vielmehr
läßt sich aus den Quellen expressis verbis belegen, daß dieselben
politischen Motive auch hier maßgebend waren, die wir schon
wiederholt-früher im Orient (China u. s. w.) beobachten konnten**).
Von Alexander Severus (a. 222—235) wird berichtet, er habe die
den Feinden abgenommenen Ländereien seinen Soldaten überwiesen
mit der Verpflichtung zum Kriegsdienst auch für deren
Erben: dicens attentius eos militaturos, si etiam sua rura defenderent*”).
Diese zeitgenössische Quellenaussage überhebt uns der
%) Die Quellenbelege bei Seeck a.a.O. S. 113.
%0) Vgl. R. Grosse, Römische Militärgesch. (1920), S. 65 (fundi limitrophi).
41) Gesch. d. Kriegskunst 2%, 225 ff.
2) Vgl. oben S. 21.
3) A.a.O., S. 227.
*) Siehe oben S. 216.
1) Scr. Hist. Aug. Alex. Sever. 58, 3. — Vgl. dazu Rostovtzeff, The social
and economic hist, of the Roman Empire (1926), S. 226 u. 376 ff. — Neuestens
hat E. Stein, Gesch. d. Spätröm. Reiches z, 90 (1928), die Darstellung Delbrücks
ohne eigene Begründung. wiederholt.