Full text : Die drei Nationalökonomien

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Im Deutschen sind die Dinge gar erst verwickelt, und wir stehen
vor ungelösten Sprachrätseln. Das Seltsame ist, daß in unserer
Sprache sich ein Bedeutungswandel der Worte: Wirt, Wirtschaft,
Wirtschaftlichkeit von Grund aus vollzogen hat. Im Alt- und Mittelhochdeutschen
 bedeuten die Ausdrücke etwas völlig anderes als heute:
Wirt heißt ahd. und mhd. der Hausherr, Eheherr, Schutzherr, der
einen gastlich aufnimmt, der Bewirter, hospes; im Mhd. außerdem
noch Landesherr, Ritter, der andere Gesellen bei sich hat, Inhaber
eines Wirtshauses (Gastwirt). Wirtscaft (ahd.), Wirtschaft (mhd.)
bedeuten: ı. Bewirtung, alles, was zur Bewirtung gehört; 2. festliche
Bewirtung, Fest, insbesondere Gastmahl, Gasterei, Schmaus; 3. übertragen:
 a) das hl. Abendmahl, b) die himmlische Freude, die ewige
Seligkeit (!); 4. mhd. noch Eigenschaft, Tätigkeit als Wirt. Wirtscaftsjan,
 wirtskaften (ahd.), wirtschaften (mhd.) bedeutet: ein
Gastmahl ausrichten oder abhalten, schmausen, epulari. (Nach
Schade, Altdeutsches Wörterbuch, und Wilh. Müller und Friedrich
 Zarncke, Mittelhochdeutsches Wörterbuch.)
Ich möchte diesen Sinn der Worte als den seigneurialen bezeichnen:
 er bezieht sich nur auf die Verausgabung von Gütern und
nimmt weder Rücksicht auf deren Beschaffung, noch auch auf ihre
„sparsame“ Verwendung. Diese Bedeutungen, die das Wort später
bekommt, tragen ein ausgesprochen bürgerliches Gepräge.
Die Worterklärungen, die unsere Wörterbücher, unter denen
Sanders am ausführlichsten ist (Grimms Wörterbuch reicht im
Buchstaben Wz. Z. erst bis Windschaften) von der heutigen Bedeutung
 der Worte Wirt, Wirtschaft, Wirtschaften, Wirtschaftlich,
Wirtschaftlichkeit geben, befriedigen durchaus nicht. Sie sind weder
vollständig, noch treffen sie die wesentlichen Unterschiede, noch. versuchen
 sie eine Ableitung der verschiedenen Begriffe. Die Aufzählung,
die Sanders von den Bedeutungen des Wortes Wirtschaft macht,
ist folgende:

Era

„die Kunst, als Wirt zu walten und (!) die praktische Ausibung
 (der Betrieb) derselben, wie auch (1) das Bereich
;olcher Ausübung und (!) die ganze Einrichtung des in dies
Bereich Gehörenden, zunächst (1) in bezug auf Haus- und
Landwirte. dann auch verallgemeint‘‘:
            
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