3. Die soziale Bedeutung der großindustriellen Entwicklung. 175
dem hohen Prozentsatz der als Nebenberuf Landwirtschaft treibenden
Selbständigen endlich kann man entnehmen, daß es
sich in den meisten Fällen, wo neben der Ölmüllerei noch ein
Nebenerwerb betrieben wird, um kleine und kleinste Ölmühlen
handelt, da, wie ich im vierten Abschnitt noch näher ausführen
werde, schon seit den neunziger Jahren der größte Teil der
bedeutenderen Ölmühlen in Hafenplätzen, also meistens Städten,
gelegen ist.
ln bezug auf die Lage der in der Ölmüllerei selbständig
tätigen Personen ergibt sich also folgendes Bild:
Die Entwicklung in der Ölmüllerei hat die Zahl der Selbständigen
vermindert und die der Abhängigen vermehrt. Nach
der Berufsstatistik kamen auf je einen Selbständigen an Abhängigen
1882:1,1; 1895:2,4 und 1907:4,8 (nach der Gewerbestatistik,
welche allerdings nur die Hauptbetriebe berücksichtigt,
kommen auf jeden Selbständigen 1875:2,1; 1882:6,3; 1895:10,6
und 1907:11,3 Abhängige). Viele der in der Ölmüllerei selbständig
tätigen Personen sind gezwungen, neben der Ölmüllerei
noch einen Nebenerwerb zu betreiben, doch scheinen hier mit
der Vergrößerung der Betriebe Änderungen einzutreten, da sich
die Zahl der in der Ölmüllerei ohne Nebenerwerb selbständig
Tätigen fortlaufend relativ und absolut vermehrt.
Gehen wir nunmehr zur Betrachtung der Lage der in der
Ölmüllerei tätigen Arbeiter und Arbeiterinnen über. Mit dieser
muß ich mich etwas eingehender beschäftigen, und zwar will
ich zuerst die Beschaffenheit der Arbeitsräume und die Art der
zu leistenden Arbeit behandeln. Hier zeigen sich zwischen Großbetrieb
und Kleinbetrieb bedeutende Unterschiede. Während
wir bei den älteren Ölmühlen, heute namentlich noch bei den
Wasserölmühlen, häufig nur einen einzigen, engen, dumpfigen
und niedrigen Arbeitsraum vorfinden, in welchem der ganze
Fabrikationsprozeß vor sich geht, haben wir in den großen Ölmühlen
der heutigen Tage ausgedehnte, helle Arbeitsräume, getrennt
nach den einzelnen Stadien des Produktionsprozesses.
Demzufolge finden sich denn auch in den Berichten der Gewerbeinspektoren
und den Jahresberichten der Müllereiberufsgenossenschaft
3 ) immer wiederkehrende Klagen über die Zu-3
) Die Ölmühlen gehören, so weit sie selbständige Betriebe sind, in
bezug auf die Unfallversicherung zur Müllerei-Berufsgenossenschaft.