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fußt auf dem Grundsatze der Kontingentierung und gewährleistet jeder beteiligten
Firma eine nach einem vereinbarten Schlüssel zu berechnende Quote an der Gesamt-
kaufrübenmenge. Doch ist die Preisausgleichung nicht so rein durchgeführt wie in der
Gruppe V, indem nur der Rübengrundpreis bei allen Fabriken nach dem Gesamtdurch-
schnitte ausgeglichen wird, während die sonstigen Nebenleistungen aber, insbesondere
die Frachten aller Art, von jeder beteiligten Firma aus eigenem getragen werden müssen,
Die Folge dieses zuletzt angeführten Umstandes ist, daß der Rayon in dieser Gruppe
für die einzelne Fabrik von größerer Bedeutung ist, da sie ein Interesse daran hat, die
ihr frachtlich günstig gelegene Rübe zu erwerben. Was die Preisbildung anbelangt,
so gilt in der I. Gruppe die Bestimmung, daß über den Grundpreis in einer Vollversamm-
\ung zu beraten ist. Da eine Majorisierung ausgeschlossen ist, zeitigt diese Beratung
immer das Ergebnis, daß der jeweils höchstvorgeschlagene Grundpreis selbst dann,
wenn nur eine Minorität an ihm festhält, der Natur der Sache nach von allen übrigen
Firmen als Grundpreis für die gesamte Gruppe anerkannt werden muß.“
Verbände mit gemeinschaftlicher Einkaufsstelle. Neben den vor-
stehend geschilderten Fällen, in denen die Mitglieder hinsichtlich des
Einkaufs zwar gewissen vertraglichen Bindungen unterworfen sind,
der Einkauf aber doch von jedem selbst besorgt wird, gibt es Ver-
bände, bei denen die Beteiligten auf den individuellen Einkauf ganz
verzichten, die Einkaufstätigkeit vielmehr einer gemeinsamen Kartell-
geschäftsstelle übertragen.
Der Gedanke, auf den selbständigen Einkauf des Rohmaterials
zugunsten eines einheitlichen gemeinsamen Einkaufs zu verzichten,
liegt besonders dort nahe, wo auch der Verkauf dieses Rohmaterials
zentralisiert ist: bei den Auktionen. In der Tat finden wir denn
auch verhältnismäßig früh derartige Vereinbarungen. So schlossen
1826 25 Hüttenmeister in der Eifel einen schriftlichen Vertrag ab,
wonach das für den Betrieb der Eisenhochöfen erforderliche Holz
bei den fiskalischen Holzauktionen und anderen Gelegenheiten ge-
meinsam eingekauft werden sollte. Ein Teilnehmer an jenen Ver-
handlungen berichtet darüber: „Die Vereinbarung der Hüttenmeister
zum gemeinschaftlichen Ankaufe des Kohlholzes hatte durch das Ge-
heimnis, in das dieselbe der Regierung gegenüber gehüllt werden
mußte, einen eigenen Reiz, namentlich für einen jungen Menschen,
Das Romantische der Sache trat noch mehr hervor, als der Präsident,
Reinhard Poensgen, durch ein geheimnisvolles Zirkular die Beteilig-
ten zu einer Versammlung zur Verteilung der für die Gemeinschaft
angekauften Hölzer einlud, die in dem einsam gelegenen Kloster
Steinfeld spät in der Nacht stattfinden sollte, und wobei besondere
Vorsicht in bezug auf Bewahrung des Geheimnisses ans Herz gelegt
wurde, Es war Winter, der Schnee fußhoch, so daß zur Reise nur
Schlitten benutzt werden konnten. Von allen Seiten kamen aus der
Dunkelheit die Verschworenen den Berg geräuschlos heraufgefahren,