Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Einleitung. 
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g) Der einfachen und der doppelten B. kaufmännischer Un 
ternehmungen, im Sinne der §§ 1 und 2 HGB., gemeinsam ist 
das Inventar, d. i. eine vollständige Rechnung über das Vermögen, 
die Schulden und das eigene Kapital. Die einfache unvollstän 
dige B. verbindet mit dem Anfangsinventar eine vollständige 
oder unvollständige Verrechnung der Vermögensteile und der 
Schulden, deren Ergebnisse wiederum in einem Schlußinventar 
and in einer Schlußinventarbilanz zusammengefaßt werden. In 
der Regel bringt die einfache B. nur die äußeren Vorgänge, die 
Beziehungen der Wirtschaft zur Außenwelt zum Ausdruck. 
Auch wenn Verlustausgaben und Gewinneinnahmen teilweise 
verrechnet, d. h. als solche zusammengefaßt, also auch innere 
Wirtschaftsvorgänge gruppiert werden, so fehlt doch solchen 
Spezialrechnungen die organische Einheit und die Verbindung 1 ). 
Die doppelte B. verbindet Anfangsinventar und anfängliche 
Inventarbilanz mit Sonderrechnungen für die Vermögens- und 
Schuldteile, ergänzt sie jedoch durch eine vollständige Verrech 
nung aller Veränderungen des eigenen Kapitals 2 ), durch Ver 
rechnung aller Wertmehrungen und Wertminderungen des Rein 
vermögens. Die Ergebnisse der Sonderrechnungen des Ver 
mögens und der Schulden werden auf einem Schlußbilanzkonto, 
jene der Kapitalveränderungen auf einem Gewinn- und Verlust 
konto zusammengefaßt. Die Sonderrechnungeu des Vermögens 
and der Schulden treten mit den Rechnungen des eigenen Kapi 
tals in eine organische Verbindung: a) während des Rechnungs 
jahres durch einen „technischen Kunstgriff“ (Hügli), der es er 
möglicht, jeden Rechnungsposten doppelt und auf entgegenge 
setzten Konten zu verbuchen; ß) am Ende einer Rechnungs 
periode durch zwei Hilfsrechnungen, Bilanzkonto und Veriust- 
und Gewinnkonto. 
Beide Systeme kennen in Verbindung mit dem Inventar 
r ) Wegen einer solchen eigenartigen Vermischung der einfachen mit 
einer unvollständigen doppelten B. — la partie mixte — vgl. Barre, Comp- 
tabilite commerciale et industrielle (Paris, Massen & Cic.). 
2 ) Wenn in den folgenden Darlegungen von „Veränderungen“ des 
Vermögens, der Schulden und ihrer Teile die Rede ist, so bedeutet dies nicht, 
laß die Wortschwankungen überhaupt verbucht werden, sondern nur 
Wertbewegungen an bestimmten Tagen, hervorgerufen durch Geschäfts- 
iile ( so Prätzel, Die Rechnungsführung, Braunschweig 1912, S. 77).
	        
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