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Nach der Anmerkung zu Art-, 178, P. 1 lit. b, des
Zolltarifs sind Oleographien,Gravüren,Kupfer
stic he, Zeichnungen und dergl., welche Kopien
von Bildern und Zeichnungen russischer Künstler darstellen,
zollfrei.
Da nach dem genauen Sinne dieser Bestimmung zur
Befreiung der genannten Waren vom Zolle nur die Fest
stellung der Tatsache erforderlich ist, dass sie Reproduktionen
von Bildern und Zeichnungen russischer Künstler sind,
so hat der Finanzminister gestattet, dass derartige Repro
duktionen von den Zollämtern aus eigener Machtvollkommen
heit zollfrei abgelassen werden unter der Bedingung, dass
die Warenempfänger den Zollämtern die gehörigen Muster
und Bescheinigungen der Akademie der Künste oder ihrer
Kanzlei darüber vorlegen, dass die von ihnen aus dem Aus
land bezogenen Oleographien, Gravüren, Kupferstiche oder
Zeichnungen tatsächlich Kopien von Bildern russischer
Künstler sind.
Das C. 94, Nr. 10 115, wird aufgehoben (C. 10, Nr. 6184).
c) geographische Karten und Atlanten, für
das Pud -
Andere Atlanten — s. unter lit. b das C. 88, Nr. 1584.
d) Noten, für das Pud
d) Vertragsgemäss: Für das Pud . . . . •.
Theaterdekorationen — nach Art. 178, P. 1
(C. 83, Nr. 610).
2. Bücher und Zeitschriften, auf irgend eine
Art in fremden Sprachen gedruckt, mit Einschluss
solcher, die im Texte oder in den Beilagen zu
demselben Noten, Karten, Pläne, Gravüren und
Zeichnungen enthalten; Parallelwörterbücher mit
russischem Text
2. Vertragsgemäss: Bücher und Zeitschriften,
gleichviel durch welches Verfahren in fremden
Sprachen gedruckt, mit Einschluss solcher, die im
Texte oder in Beilagen Noten, Landkarten, Pläne,
Stiche und Zeichnungen enthalten; Parallelwörter
bücher mit russischem Texte
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: An
merkung. Kalender in polnischer Sprache sind
zollfrei, auch wenn sie Zeittabellen in russischer
Sprache enthalten.
Periodische Zeitschriften mit Zeich
nungen— s. unter P. 3 das C. 00, Nr. 27 582.
Im Auslande in polnischer und litauischer
Sprache gedruckte Bücher und Zeitschriften
sind nach Art. 178, P. 2, einzulassen (C. 06, Nr. 8189).
8,— R
6 — R
4,80 R
zollfrei.
zollfrei.