fullscreen: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Nach der Anmerkung zu Art-, 178, P. 1 lit. b, des 
Zolltarifs sind Oleographien,Gravüren,Kupfer 
stic he, Zeichnungen und dergl., welche Kopien 
von Bildern und Zeichnungen russischer Künstler darstellen, 
zollfrei. 
Da nach dem genauen Sinne dieser Bestimmung zur 
Befreiung der genannten Waren vom Zolle nur die Fest 
stellung der Tatsache erforderlich ist, dass sie Reproduktionen 
von Bildern und Zeichnungen russischer Künstler sind, 
so hat der Finanzminister gestattet, dass derartige Repro 
duktionen von den Zollämtern aus eigener Machtvollkommen 
heit zollfrei abgelassen werden unter der Bedingung, dass 
die Warenempfänger den Zollämtern die gehörigen Muster 
und Bescheinigungen der Akademie der Künste oder ihrer 
Kanzlei darüber vorlegen, dass die von ihnen aus dem Aus 
land bezogenen Oleographien, Gravüren, Kupferstiche oder 
Zeichnungen tatsächlich Kopien von Bildern russischer 
Künstler sind. 
Das C. 94, Nr. 10 115, wird aufgehoben (C. 10, Nr. 6184). 
c) geographische Karten und Atlanten, für 
das Pud - 
Andere Atlanten — s. unter lit. b das C. 88, Nr. 1584. 
d) Noten, für das Pud 
d) Vertragsgemäss: Für das Pud . . . . •. 
Theaterdekorationen — nach Art. 178, P. 1 
(C. 83, Nr. 610). 
2. Bücher und Zeitschriften, auf irgend eine 
Art in fremden Sprachen gedruckt, mit Einschluss 
solcher, die im Texte oder in den Beilagen zu 
demselben Noten, Karten, Pläne, Gravüren und 
Zeichnungen enthalten; Parallelwörterbücher mit 
russischem Text 
2. Vertragsgemäss: Bücher und Zeitschriften, 
gleichviel durch welches Verfahren in fremden 
Sprachen gedruckt, mit Einschluss solcher, die im 
Texte oder in Beilagen Noten, Landkarten, Pläne, 
Stiche und Zeichnungen enthalten; Parallelwörter 
bücher mit russischem Texte 
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: An 
merkung. Kalender in polnischer Sprache sind 
zollfrei, auch wenn sie Zeittabellen in russischer 
Sprache enthalten. 
Periodische Zeitschriften mit Zeich 
nungen— s. unter P. 3 das C. 00, Nr. 27 582. 
Im Auslande in polnischer und litauischer 
Sprache gedruckte Bücher und Zeitschriften 
sind nach Art. 178, P. 2, einzulassen (C. 06, Nr. 8189). 
8,— R 
6 — R 
4,80 R 
zollfrei. 
zollfrei.
	        
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