fullscreen: Die Theorie des Geldes

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Bedarf an Geld. 
tibien Banknote, in dem Credit, d. h. in einer Forderung 
oder Zahlun^sverbindlichkeit^^) sondern nur in dem 
Zwangskurs, d. h. der Eigenschaft des „gesetzlichen“ 
Zahlmittels, kraft deren jedermann dasselbe ohne Wei 
teres an Stelle des Metallgeldes in Zahlung anzuneh 
men verpflichtet ist (oder möglicherweise auch in der 
blossen Verbindlichkeit des Emittenten zur Rücknahme 
desselben an Zahlungsstatt, Annahme an den Staats 
kassen, sog. „Steuerfundation“). Und es ist das unbestreit 
bar ein Unterschied von grosser praktischer Tragweite, da 
der Umstand, dass das inconvertible Papiergeld nicht 
wie die convertible Banknote auf Grund eines einfachen 
Forderungsrechtes im Fall des Bedarfs gegen Metall 
geld umgewechselt werden kann, dasselbe der Gefahr 
einer Entweiihung (Depretiation) im Verhältniss zur 
Münze aussetzt, vor welcher Entwerthung die conver 
tible Note geschützt ist. Nichtsdestoweniger steht aber 
das inconvertible Papiergeld doch seiner Funktion oder 
30) Daher es auch ganz verkehrt ist, wenn man das incon 
vertible Papiergeld, wie das noch immer geschieht, als Schuld 
verschreibung ansieht, oder, wie es selbst A. Wagner noch thut 
(Die russ. Papierwähr., p. 86. 87. 91, 93 und Beiträge zur Lehre 
von den Banken, p. 89) die Depretiation des inconvertiblen Staats 
papiergeldes mit dem erschütterten Staatscredit in unmittelbare 
Verbindung bringt.
	        
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