Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindereigewerbe und verwandte Berufszweige (VDB-Tarif)

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Dreiundzwanzigstes Kapitel. 
519 
Jafür zu zahlen, und er ist oft sehr froh, dies tun zu dürfen, selbst 
wenn er den Preis einer guten Wohnung zu zahlen hat. Aber keine 
Reparatur, keine Ausbesserung, außer solcher, die der bettelarme 
{nhaber leisten kann. Wird es endlich zuletzt ganz unbewohnbar, 
30 ist es nur eine zerstörte Cottage mehr und so viel künftige Armen- 
steuer weniger. Während die großen Eigentümer die Armensteuer 
so von sich abwälzen durch Entvölkerung des von ihnen beherrschten 
Grund und Bodens, nimmt das nächste Landstädtchen oder offene 
Ortschaft die hinausgeworfenen Arbeiter auf; die nächste, sage ich, 
aber dies „nächste“ mag drei oder vier Meilen vom Pachthof sein, wo 
der Arbeiter sich täglich abzuplacken hat. So wird seinem Tagewerk, 
als ob es gar nichts sei, die Notwendigkeit eines täglichen Marsches 
von sechs oder acht Meilen zur Verdienung seines täglichen Brotes 
hinzugefügt. Alle von seiner Frau und seinen Kindern verrichtete 
Landarbeit geht jetzt unter denselben erschwerenden Umständen vor. 
Und dies ist nicht das ganze Uebel, welches ihm die Entfernung 
verursacht. In der offenen Ortschaft kaufen Bauspekulanten Boden- 
f{etzen, welche sie so dicht wie möglich mit den wohlfeilsten aller 
möglichen Spelunken besäen. Und in diesen elenden Wohnstätten, 
lie selbst dann, wenn sie an offenes Land grenzen, die ungeheuerlich- 
sten Charakterzüge der schlechtesten Stadtwohnungen teilen, hocken 
die Landarbeiter Englands. ,.. Anderseits muß man sich nur 
nicht einbilden, daß selbst der auf dem Grund und Boden. den er 
165 „Die Häuser der Arbeiter (in den offenen Ortschaften, die natürlich 
stets überfüllt sind) sind gewöhnlich in Reiben gebaut, mit der Rückseite 
auf der äußersten Kante des Bodenfetzens, den der Bauspekulant sein nennt, 
Sie sind daher ohne Zutritt von Licht und Luft, außer von der Vorderseite.“ 
(Dr. Hunter’s Report in „Public Health. 7th Report 1864, London 1865“, 
5. 185.) Sehr oft ist der Bierwirt oder Krämer des Dorfes zugleich 
Hausvermieter. In diesem Falle findet der Landarbeiter in ihm einen 
zweiten Herrn neben dem Pächter. Er muß zugleich sein Kunde sein. „Mit 
10 Shilling pro Woche, vermindert um eine jährliche Hausmiete von 4 Pfd, 
Sterl., ist er verpflichtet, sein bestimmtes Maß von Tee, Zucker, Mehl, Seife, 
Kerzen und Bier zu den vom Krämer beliebten Preisen zu kaufen.“ (Ebenda, 
3. 132.) Diese offenen Dorfschaften bilden in der Tat die „Strafkolonien“ 
des englischen Ackerbauproletariats. Viele der Cottages sind reine Logier- 
häuser, wo alles vagabundierende Gesindel der Umgegend durchpassiert, 
Der Landmann und seine Familie, die oft wahrhaft wunderbar in den 
3achmutzigsten Verhältnissen Tüchtigkeit und Reinheit des Charakters be- 
wahrt hatten, gehen hier platterdings zum Teufel. Es ist natürlich Mode 
anter den vornehmen Shylocks, über die Bauspekulanten und die 
kleinen Eigentümer und die offenen Orte pharisäisch die Achsel zu 
zucken. Sie wissen sehr wohl, daß ihre „geschlossenen Dörfer und Schau- 
dörfer“ die Geburtsstätten der „offenen Orte“ sind und ohne dieselben nicht 
existieren könnten. „Ohne die kleinen Eigentümer der offenen Orte müßte 
der größte Teil der Landarbeiter unter den Bäumen der Güter schlafen, 
worauf sie arbeiten.“ (Ebenda, S. 135.) Das System der „offenen“ und 
„geschlossenen“ Dörfer herrscht in allen mittelenglischen Grafschaften und 
im ganzen Osten Englands,
	        
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