Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindereigewerbe und verwandte Berufszweige (VDB-Tarif)

A 
Hauptvertrag. 
J. Zweck des Vertrages. 
1. Der Hauptvertrag bildet die Grundlage für die Rege— 
lung der Arbeits⸗- und Lohmverhältnisse der in Buchbindereien 
und verwandten Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, die 
in der Grundlage im Stundenlohntarif (Abschnitt IV) im 
einzelnen näher bezeichnet sind. Die von den einzelnen Kon— 
trahenten gegebenen Unterschriften unter diesen Manteltarif 
sind für die Dauer der Gültigkeit desselben auch bindend be— 
züglich der in diesem Zeitraum auf Grund des vorliegenden 
Vertragsverhältnisses zu tätigenden Abschlüsse von Reichs— 
lohntarifen. 
2. Besondere Vereinbarungen über die Arbeits- und 
Lohnverhältnisse, mit denen eine Umgehung des Tarifes her— 
beigeführt wird, sind unzuläfsig und als Verstoß gegen die 
Tarifgemeinschaft zu betrachten. 
II. Arbeitszeit. 
3. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich 
48 Stunden. 
4. Die Arbeitsstunden fallen bei durchgehender Arbeits— 
zeit in die Zeit von 7 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, bei 
nichtdurchgehender Arbeitszeit von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr 
abends. Die Mittagspause darf 2 Stunden nicht überschreiten. 
Die Verteilung der Arbeitsstunden wird vom Arbeitgeber 
unter Mitwirkung der gesetzlichen Vertretung der Arbeiter— 
schaft des Betriebes oder örtlich festgelegt. Sie soll in der 
Regel so erfolgen, daß auf jeden Arbeitstag 8 Stunden ent⸗ 
fallen. 
5. Sollen einem wirtschaftlichen oder allgemeinen Be— 
dürfnis entsprechend Arbeitsstunden an einem Tage ausfallen, 
so sind die ausfallenden Arbeitsstunden vorzuarbeiten oder 
nachzuholen. Diese Arbeitsstunden sind keine Ueberstunden.
	        
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