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Hauptvertrag.
J. Zweck des Vertrages.
1. Der Hauptvertrag bildet die Grundlage für die Rege—
lung der Arbeits⸗- und Lohmverhältnisse der in Buchbindereien
und verwandten Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, die
in der Grundlage im Stundenlohntarif (Abschnitt IV) im
einzelnen näher bezeichnet sind. Die von den einzelnen Kon—
trahenten gegebenen Unterschriften unter diesen Manteltarif
sind für die Dauer der Gültigkeit desselben auch bindend be—
züglich der in diesem Zeitraum auf Grund des vorliegenden
Vertragsverhältnisses zu tätigenden Abschlüsse von Reichs—
lohntarifen.
2. Besondere Vereinbarungen über die Arbeits- und
Lohnverhältnisse, mit denen eine Umgehung des Tarifes her—
beigeführt wird, sind unzuläfsig und als Verstoß gegen die
Tarifgemeinschaft zu betrachten.
II. Arbeitszeit.
3. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich
48 Stunden.
4. Die Arbeitsstunden fallen bei durchgehender Arbeits—
zeit in die Zeit von 7 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, bei
nichtdurchgehender Arbeitszeit von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr
abends. Die Mittagspause darf 2 Stunden nicht überschreiten.
Die Verteilung der Arbeitsstunden wird vom Arbeitgeber
unter Mitwirkung der gesetzlichen Vertretung der Arbeiter—
schaft des Betriebes oder örtlich festgelegt. Sie soll in der
Regel so erfolgen, daß auf jeden Arbeitstag 8 Stunden ent⸗
fallen.
5. Sollen einem wirtschaftlichen oder allgemeinen Be—
dürfnis entsprechend Arbeitsstunden an einem Tage ausfallen,
so sind die ausfallenden Arbeitsstunden vorzuarbeiten oder
nachzuholen. Diese Arbeitsstunden sind keine Ueberstunden.