Unterffüßungsbeginn:
a) Regelfall. Tag der Arbeitslosmeldung ....
— YOf 3 sn, Tages
Abfindung, Entjhädigung oder Bezug von Arbeitsentgelt.
Der — die — Antragftellerlin) hat anläßliH des Ausfcheidens aus feiner — ihrer — Befchäftigung
DD krarrre eat etwa vn ee . N N
eine Wofindung — Enfjdhädigung — in Höhe DON ........................... RM erhalten. Das Arbeitsentgelt,
das der — die — Antragiteller(in) für die in feiner — ihrer — Arbeitsftätte üblide Zahl von Arbeits-
tunden beziehen würde, wenn er — fie — aus feiner — ihrer — Arbeitsftelle nicht ausgejdhieden
märe, beträgt wöchentlich ........................... RM, demnadd hat er — fie — für ............ Wochentage keine
Arbeitslofenunterftüg ung zu erhalten, aljo bis ................ „..., hierzu gem. 8 110b 2Abf. 1 —
bj. 2 — Ab]. 3 ............. Tage Wartezeit,
Tag der Arbeitslosmeldung ........... .... ne Der — die — Mntragftelerün) bezieht
DES see NO Arbeitsentgelt und kann für diefe Zeit keine Unterftügung erhalten;
hierzu gem. 8 110b YUbf. 1 — Abf. 2 — Abi. 3 ............. Tage Wartezeit,
Freiwillige Arbeitsaufgabe, jHhuldhafter Berluft der Arbeitsitelle, Da der — die — Antragftefler(in)
jeine — ihre — Arbeitsftelle AM u... Ohne wichtigen — berechtigten — Grund
aufgegeben — durd) ein Verhalten, das zur friftlofen Entlaffung berechtigt, verloren hat, erhält er —
fie — die Unterftügung erft nad) Ablauf von .............. Tagen Wartezeit gem. $ 110b Abf. 1 — Adof. 2 —
Ybf. 3 — und eine Sperrfrift von .............. Wochen,
Unterfiüßungsdauer :
a) Der Unterftüßungsfall beginnt von neuem für die volle Höädftdauer zu kaufen.
b) Der — die — Antragfteller(in) hat für ............ Tage Krifenunterftügung bezogen, die gem. 8 99a auf
bie Höcdftdauer der verfidherungsmäßigen Arbeitslofjenunterftügung anzurechnen ift.
2) Demnad) wird die Alu — Kru ab 19............ auf die Dauer von ............. Tagen
gewährt.
5. Zahlbogen anlegen — weiterführen (Vermerk).
6. In Tagesftatifüit aufnehmen.
7. Nadricht an den Anftragffeller bei Ablehnung.
8. Anmeldung zur Kranfkenkalje.
9, 3. d. MM.
L
(Ort), den...
Der Borlikende des Arbeitsamts