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5. Buch. Der Staatskredit.
Volksaniehen bestehen namentlich in folgendem: a) Der Staat er
spart die Kosten oder wenigstens einen Teil der Kosten — wenn
doch zur Popularisierung des Anlehens der entwickelte Bank
apparat in Anspruch genommen wird, wie dies bei den Kriegsan
leihen geschah —, welche die Inanspruchnahme der Banken verur
sacht. b) Das Publikum gelangt zu einem geringeren Preise in
den Besitz der Staatstitres, als wenn dieselben von den Banken ge
kauft werden müssen, c) Das Anlehen wird sogleich placiert, denn
es kommt sogleich in die Hände jener, die dieselbe zur Kapitals
anlage benutzen wollen. Es belastet also nicht den Geldmarkt,
während die Bankanlehen langsamer placiert werden, das Börsen
spiel anfachen ; oft werden dieselben von den Banken in einem
solchen Momente auf den Markt geworfen, wenn der Staat an die
Ausgabe eines neuen Anlehens schreitet, wodurch natürlich dessen
Preis zugunsten der Banken gedrückt wird, d) Die Teilnahme des
großen Publikums bietet der Öffentlichkeit Gelegenheit zu jenen
Zwecken Stellung zu nehmen, für deren Verwirklichung die An
lehen in Anspruch genommen werden; billigt die öffentliche Mei
nung durch eine große Beteiligung die Absichten der Regierung,
z. B. einen im Anzug befindlichen Krieg, so stärkt das außerordent
lich die Regierung, wie sie umgekehrt geschwächt und gemahnt
wird, wenn durch eine geringere Beteiligung die ablehnende Auf
fassung der Nation zum Ausdruck kommt. Freilich spielen hier
viele Momente eine Rolle; die öffentliche Meinung kann durch die
Presse und die Manöver der Finanzkreise irregeführt werden. Den
zugunsten der öffentlichen Subskription sprechenden Momenten
gegenüber kommt hinwieder folgendes in Betracht: a) Dem Bankier
wird es natürlich auch bei öffentlichen Subskriptionen möglich sein,
große Summen zu zeichnen, während der kleine Mann das Heran
drängen, Warten, den Zeitverlust scheut und sich dann doch lieber
wegen Ankauf an die Banken wendet; b) die Banken werden doch
die Lage des Geldmarktes in der Regel besser kennen, die Be
dingungen, welche zu stellen sind, den Zeitpunkt, der zur Emission
geeignet, während der Staat drückendere Bedingungen akzeptiert,
einen hohem Zinsfuß, als den Verhältnissen entspricht und so das
Anlehen teuerer bezahlt. Dieser Nachteil wird einigermaßen ver
mieden, wenn der Staat die minimalen Bedingungen feststellt und
jenen den Vorzug gibt, die günstigere Bedingungen einräumen ;
c) die Zurückhaltung des Publikums kann eventuell wichtige Ziele
der Regierung kompromittieren, die durch das Anlehen befördert
werden sollten. Gewiß kann es auch vorkommen, daß die erhofften
Vorteile der öffentlichen Subskription gänzlich ausbleiben, daß von