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behauptet wird, die Gesellschaften selbst, d. h. ihre Aktionäre,
sondern in erster Linie die Versicherten. Es wird nur zu oft,
wenn man in bezug auf Versicherungsunternehmungen schlechthin
von „Erwerbsgesellschaften“ spricht, vergessen, daß neben
den Aktiengesellschaften Gegenseitigkeitsvereine in weitem Umfange
tätig sind. Nach der Statistik des kaiserlichen Aufsichtsamtes
für Privatversicherung für das Jahr 1910 waren
z. B. bei 41 großen Lebensversicherungsuntemehmungen in der
Kapitalversicherung auf den Todesfall, den Erlebensfall und in
der Rentenversicherung 2 838 784 Policen in Kraft, die auf
11 890,4 Millionen Mark Versicherungssumme lauteten. Hiervon
waren bei 14 großen Gegenseitigkeitsvereinen nicht weniger
als 1 148 816 Policen über 5269,6 Millionen Mark genommen.
Fast die Hälfte des gesamten Versicherungsbestandes
in der großen Lebensversicherung befindet sich demnach
in Händen von Gegenseitigkeitsanstalten, bei denen keinerlei
Aktionärdividende erwirtschaftet zu werden braucht, die gesamten
Überschüsse vielmehr den Versicherten zugute kommen.
Aber auch bei jenen 27 Aktiengesellschaften treten die
Aktionärinteressen weit hinter die der Versicherten zurück.
Die Art der Gewinnverteilung zeigt dies klar. Vom Gesamtgewinn
in Höhe von 85,29 Millionen Mark, den jene Gesellschaften
im Jahre 1910 erzielten, erhielten die Versicherten
67,9, die Aktionäre nur 7,29 Millionen Mark. Die Versicherten
empfingen demnach rund 80o/o, die Aktionäre nur 8o/o. Hieraus
folgt, daß auch bei den Aktiengesellschaften der Nutzen der
weiter oben geschilderten Kapitalanlagepolitik in erster Linie
den Versicherten zugute kommt.
Wenn von anderer Seite als weiteres Bedenken gegen
die Bevorzugung der hypothekarischen Anlage durch die Versicherungsgesellschaften
hervorgehoben wird, es sei wenig
ratsam, bei der Vermögensanlage einseitig zu verfahren und
alles auf die eine Karte des Hypothekenmarktes zu setzen, 1 )
so mag diese Bemerkung für Sparkassen und Banken zutreffend
sein, für Lebensversicherungsgesellschaften ist sie es
nicht. Gewiß ist auch der Hypothekenmarkt keineswegs vor
*) von Dombois, a. a. O. S. 76.