Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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behauptet  wird,  die  Gesellschaften  selbst,  d.  h.  ihre  Aktionäre,
sondern  in  erster  Linie  die  Versicherten.  Es  wird  nur  zu  oft,
wenn  man  in  bezug  auf  Versicherungsunternehmungen  schlechthin ­
  von  „Erwerbsgesellschaften“  spricht,  vergessen,  daß  neben
den  Aktiengesellschaften  Gegenseitigkeitsvereine  in  weitem  Umfange ­
  tätig  sind.  Nach  der  Statistik  des  kaiserlichen  Aufsichtsamtes ­
  für  Privatversicherung  für  das  Jahr  1910  waren
z.  B.  bei  41  großen  Lebensversicherungsuntemehmungen  in  der
Kapitalversicherung  auf  den  Todesfall,  den  Erlebensfall  und  in
der  Rentenversicherung  2  838  784  Policen  in  Kraft,  die  auf
11  890,4  Millionen  Mark  Versicherungssumme  lauteten.  Hiervon ­
  waren  bei  14  großen  Gegenseitigkeitsvereinen  nicht  weniger ­
  als  1  148  816  Policen  über  5269,6  Millionen  Mark  genommen. ­
  Fast  die  Hälfte  des  gesamten  Versicherungsbestandes
  in  der  großen  Lebensversicherung  befindet  sich  demnach
in  Händen  von  Gegenseitigkeitsanstalten,  bei  denen  keinerlei
Aktionärdividende  erwirtschaftet  zu  werden  braucht,  die  gesamten ­
  Überschüsse  vielmehr  den  Versicherten  zugute  kommen. ­
  Aber  auch  bei  jenen  27  Aktiengesellschaften  treten  die
Aktionärinteressen  weit  hinter  die  der  Versicherten  zurück.
Die  Art  der  Gewinnverteilung  zeigt  dies  klar.  Vom  Gesamtgewinn ­
  in  Höhe  von  85,29  Millionen  Mark,  den  jene  Gesellschaften ­
  im  Jahre  1910  erzielten,  erhielten  die  Versicherten
67,9,  die  Aktionäre  nur  7,29  Millionen  Mark.  Die  Versicherten
empfingen  demnach  rund  80o/o,  die  Aktionäre  nur  8o/o.  Hieraus
folgt,  daß  auch  bei  den  Aktiengesellschaften  der  Nutzen  der
weiter  oben  geschilderten  Kapitalanlagepolitik  in  erster  Linie
den  Versicherten  zugute  kommt.
Wenn  von  anderer  Seite  als  weiteres  Bedenken  gegen
die  Bevorzugung  der  hypothekarischen  Anlage  durch  die  Versicherungsgesellschaften ­
  hervorgehoben  wird,  es  sei  wenig
ratsam,  bei  der  Vermögensanlage  einseitig  zu  verfahren  und
alles  auf  die  eine  Karte  des  Hypothekenmarktes  zu  setzen, 1 )
so  mag  diese  Bemerkung  für  Sparkassen  und  Banken  zutreffend ­
  sein,  für  Lebensversicherungsgesellschaften  ist  sie  es
nicht.  Gewiß  ist  auch  der  Hypothekenmarkt  keineswegs  vor

*)  von  Dombois,  a.  a.  O.  S.  76.
            
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