Metadata: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

40 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 
in der Sparkasse angelegt. Auch die Zinsen (5—7 y 2 %) werden dem Guthaben zugeschrieben. 
Die Auszahlung findet erst im späteren Alter statt. Ausgezahlt werden auf schriftlichen 
Antrag und bei eingehender Begründung nur die freiwillig eingezahlten Beträge — nicht unter 
10 M. — und die Zinsbeträge. Der Erfolg dieser Einrichtung ist daraus zu ersehen, daß die 
Geschäftssparkasse von ihrer Gründung am 1. Januar 1905 an bis jetzt einen Bestand von 
über 400 000 M. aufweist. 
Fast alle Fabriksparkasseneinrichtungen haben in ihrer Verwaltung einen Arbeiter 
ausschuß zur Seite, der natürlich zu jeder Zeit Einblick in den Stand der Kassen hat und 
gewiß auch oft seinen Einfluß gegenüber unbegründeten Rückzahlungsgelüsten von Sparern 
geltend macht. 
Für 
ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG kommen in Gruppe 22 nur einzelne Beträge 
in 7 Jahren der Berichtsperiode vor, die im ganzen 636088 M. ausmachen. 
In solchen Betrieben, wo Stark- und Schwachbetrieb schroff wechseln, z. B. in Waffen-, 
Munitions-, Konservenfabriken und in anderen, die namentlich auf die Erledigung 
von Staatsaufträgen basieren, ist natürlich die Arbeitslosenversicherung eine brennende 
Frage. Die Waffenfabrik Mauser, A.-G., Oberndorf a. N., hat außer ihrem Stamm 
von Arbeitern (1200) eine Arbeiterreserve, die in der Umgebung ansässig ist und in den 
Perioden des Schwachbetriebes ihren gewöhnlichen bürgerlichen Beschäftigungen nach 
geht. Die Fürsorge der Fabrik erstreckt sich auch auf die letztere Kategorie Arbeiter, so daß 
in dieser Fürsorge eine Art Versicherung gegen die Arbeitslosigkeit liegt. 
Die letzte Gruppe 23 umfaßt die freiwilligen Aufwendungen für 
SPEISEANSTALTEN, ERNÄHRUNGSFÜRSORGE, FEUERUNGSBEIHILFEN, BE 
KLEIDUNGSFÜRSORGE. Es kann angenommen werden, daß der überwiegende Betrag 
dieser Gruppe für die Gesamtheit der unbemittelteren Volksklassen bestimmt ist, so daß 
von dem Gesamtbeträge des dreißigjährigen Zeitraums in Höhe von 18 109 288 M. nur 
ein verhältnismäßig geringer Teil für Fabrikeneinrichtungen dieser Art festgestellt 
worden ist. Für das Jahr 1912 ergibt sich eine Summe von 4 074 207 M., wovon die 
Hälfte auf Feuerungszuwendungen an Bergarbeiter entfällt. 
Von den im zweiten Teil dieses Werkes auftretenden Firmen besitzen sehr viele aus 
gezeichnete Fabrikkantinen, denen alljährlich erhebliche Zuwendungen seitens der 
Arbeitgeber zufließen. Es sind aber nur in wenigen Fällen über die Höhe dieser Zu 
wendungen Zahlenangaben aufgefunden worden. Die Firma Voigt & Haeffner, A.-G., 
Frankfurt a. M., leistet ihrer Kantine einen jährlichen Zuschuß von 15—20 000 M. und 
verabreicht außerdem ihren Arbeitern in der Bleikitterei, Verzinnerei und Beizerei täglich 
gratis 1 Liter Milch. Die Kosten hierfür betragen jährlich ca. 3000 M. Die Speiseanstalt 
der ältesten deutschen Zigarettenfabrik Compagnie Laferme, Dresden, wird wegen 
ihrer guten und billigen Beköstigung gern von dem Fabrikpersonal benutzt, ebenso die von 
der Firma Herrn. Reiners & Söhne, Zigarrenfabrik, Ratibor, in ihren 5 neuen 
Fabriken eingerichteten hellen und sonnigen Speiseräume. - Die Kantine der Mech. 
Spinnerei J. Schwerin & Söhne, Breslau-Gräbschen, ist so eingerichtet, daß bei 
gutem Wetter die Mahlzeiten im Freien eingenommen werden können. — Die Deutsche 
Bank zahlte 1912 an Zuschuß für die Klubküche der Beamten und für die Kantine der 
Angestellten und Boten ca. 99 900 M. Die meisten größeren Arbeitsstätten besitzen 
auch Vorrichtungen zur Erwärmung der mitgebrachten Speisen. In den In 
dustriestädten der Rheinprovinz sind vielfach Speisetransportwagen eingeführt, die 
aus der eigenen Kantinenküche oder aus Speisehäusern die warmgehaltenen Speisen an die 
Arbeitsstätten befördern. — Auch die Württembergische Metallwarenfabrik, Geis 
lingen hat solche Speisewagen in Betrieb, darunter einen für ihre Fabrik in Kuchen bereits 
seit 21 Jahren. Die Fuhrlohnkosten werden durch Umlage gedeckt und betragen bei 137 Be 
teiligten auf den Kopf täglich 2 y 2 Pf.
	        
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