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Aufgaben entbehrt, leicht in Unthätigkeit versinkt. Es gibt eine Reihe
von Dingen, für welche man nicht eine Sitzung anberaumen wird, die
aber wohl Erörterung und Abhülfe sinden werden, wenn man ein 90W
zur Berathung zusammen sitzt. Endlich kennen die Vorstandsmitglieder
der Krankenkasse die Familien-Verhältnisse der Arbeiter besser
indem die Krankenbesuche, die an sie gestellten Unterstûtzungs-Ş'
sprüche und deren Prüfung sie mit denselben vertraut machen. Die Fabrik
krankenkasse ist überhaupt die beste Schule der Selb st ver waltu ng-
hier hat sich dieselbe auch überall bewährt: um so mehr sollte diese auch
die Grundlage zum weitern Ausbau der „Selbstverwaltung" im Sinne
des „Arbeiter-Ausschusses" bilden.
Wenn der Krankenkassen-Vorstand einfach auch mit den Aufgab^
des Aeltesten-Rathes betraut wird, so ist auch die Zusammensetzn^
desselben schon gesetzlich gegeben. Wenn das Aeltesten-Collegium
gesondert constituirt wird, so würden wir beschränkende Bestimmung^
bezüglich des passiven Wahlrechts: daß z. B. nur großjährige, mindestes
zwei Jahre in der Fabrik beschäftigte Arbeiter wählbar seien, für nM
berechtigt erachten. Damit eine gewisse Tradition sich bilde in de\
Verwaltung, empfiehlt es sich, daß immer nur höchstens die Hälfte slll |
ein Mal ausscheidet. Wenn der Arbeitgeber an den Sitzungen them
nimmt, — und das ist ja der Zweck der Institution, Fühlung mit d^
Arbeitern zu gewinnen — so wird derselbe auch naturgemäß den Vors'p
führen; dagegen sollte er sich der Abstimmung und aller persönlich^
Einwirkung auf die Mitglieder, die über die einfache Darlegung
Anschauungen hinausgeht, enthalten. Er hat ja in letzter Instas
das Recht, die Annahme resp. Genehmigung der ganzen Besckstķ
zu verweigern — also ein Recht, was über das Recht der Mita
stimmung weit hinaus geht. Wir halten es auch mit Herrn Oechm
Häuser für unrichtig, den Vorstand aus theils von den Arbeitern 0 C
wählten, theils vom Arbeitgeber ernannten Mitgliedern zusannne»
zusetzen, da damit ein Gegensatz in die Organisation hineingetrag^
wird, indem ein Theil mehr für die Arbeiter, der andere Theil nieh
für den Arbeitgeber und seine Ansichten eintreten zu müssen glaubt, J 11
die ernannten Mitglieder schon von vornherein mit Mißtrauen angeseh^
werden. Anders ist es auch hier, wenn etwa der Werkmeister oder Ob^,
meister als geborenes Mitglied dem Collegium angehört, — das 1
wieder der gegebenen Stellung desselben entsprechend. Wir sehen aU
nicht ein, weshalb die Meister nicht wählbar sein sollten: wenn *
Abstimmung eine geheime ist, und die Arbeiter einem Meister 7
Vertrauen schenken, mit der Vertretung ihrer Interessen betrauen, so ^
das nur erfreulich; nur könnte ja vorhergesehen werden, daß wenigst^